Allgemeine Pinewood.AI

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PINEWOOD AUTOMOTIVE INTELLIGENCE™ PLATFORM ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND AUSLEGUNG

1.1 Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist:

1.1.1 Die definierten Begriffe haben die in Anhang 1 festgelegte Bedeutung;

1.1.2 Bezieht sich ein Verweis auf eine Vereinbarung, einen Vertrag oder ein Dokument, so ist damit die jeweils gültige Fassung dieser Vereinbarung, dieses Vertrags oder dieses Dokuments gemeint; bezieht sich ein Verweis auf eine Klausel oder einen Anhang, so ist damit eine Klausel oder ein Anhang dieser Vereinbarung gemeint; umfasst ein Verweis auf ein Geschlecht jedes Geschlecht; umfasst ein Verweis auf eine„Person“einen Verweis auf eine Gesellschaft oder eine andere juristische Person, einen Verein, eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person; umfasst ein Verweis auf den Singular den Plural und umgekehrt; Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift umfasst alle sekundären Rechtsvorschriften sowie alle Änderungen oder Ersetzungen dieser Rechtsvorschrift oder sekundären Rechtsvorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung; ein Verweis auf „schriftlich“ umfasst jede aufgezeichnete Form (einschließlich physischer und digitaler Form, Fax und E-Mail); „Materialien“ umfasst alle Informationen, Vermögenswerte, Daten oder Materialien jeglicher Art und in jeglicher Form; und alle Wörter, die auf die Wörter„umfasst“,„umfasst“,„einschließlich“oder ähnliche Wörter oder Ausdrücke folgen, sind ohne Einschränkung auszulegen und schränken dementsprechend die Bedeutung der ihnen vorangehenden Wörter nicht ein; und

1.1.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Bestellformular (einschließlich Verlängerungen und Zusatzbestellformularen) haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, mit Ausnahme von Bedingungen, die im Bestellformular ausdrücklich als „Sonderbedingungen“ ausgewiesen sind (in diesem Fall haben diese Bedingungen Vorrang und setzen etwaige widersprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft).

2. Dauer

2.1 Der Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem die letzte Partei den Vertrag unterzeichnet („Vertragsbeginn“), und gilt für die anfängliche Laufzeit. Danach verlängert er sich automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume in Höhe der ursprünglichen Laufzeit („Verlängerungszeitraum“), sofern und solange er nicht gekündigt wird; durch Pinewood mit einer Frist von mindestens sechs Monaten; oder durch den Kunden mit einer Frist von mindestens zwölf Monaten; in beiden Fällen endet die Kündigungsfrist mit Ablauf der ursprünglichen Laufzeit („Laufzeit“) oder zu einem beliebigen Zeitpunkt danach.

2.2 Vorbehaltlich der Ziffer 4.2 beginnen alle Leistungen im Rahmen dieses Vertrags (mit Ausnahme etwaiger Implementierungsleistungen, die gemäß Ziffer 3 beginnen) am Leistungsbeginn und gelten als zu diesem Zeitpunkt begonnen.

2.3 Pinewood kann dem Kunden von Zeit zu Zeit Zugang zu optionalen, vor der offiziellen Veröffentlichung stehenden Funktionen gewähren. Ungeachtet der Ziffer 2.1 wird der Zugang zu den Diensten „wie besehen“ und ohne Gewährleistung bereitgestellt; er ist von jeglichen Service-Level-Vereinbarungen ausgenommen, und Pinewood kann den Zugang zu den Diensten jederzeit ohne die für Standarddienste erforderliche sechsmonatige Kündigungsfrist beenden.

3. IMPLEMENTIERUNGSDIENSTLEISTUNGEN

3.1 Sind im Bestellformular Implementierungsleistungen aufgeführt (oder anderweitig gemäß Ziffer 8 vereinbart), erbringt Pinewood diese Implementierungsleistungen für den Kunden gemäß der Spezifikation gegen Zahlung der Gebühren durch den Kunden.

3.2 Die Implementierungsleistungen werden dem Kunden von Pinewood gemäß den im Bestellformular angegebenen Fristen erbracht (oder, falls keine Fristen angegeben oder vereinbart wurden, gestattet der Kunde Pinewood, diese Implementierungsleistungen innerhalb der von Pinewood in angemessener Weise festgelegten Fristen zu erbringen).

3.3 Umfassen die Implementierungsleistungen die Durchführung von Schulungen, so ist der Kunde dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Leistungen von entsprechend geschultem Personal genutzt werden, und hat diese Schulungen ausschließlich bei Pinewood zu buchen. Der Kunde hat alle gebuchten Schulungen zu bezahlen, unabhängig davon, ob seine Teilnehmer daran teilnehmen oder diese stornieren. Wenn Pinewood nach vernünftigem Ermessen der Ansicht ist, dass der Kunde es versäumt hat, sicherzustellen, dass sein Personal angemessen geschult wurde, oder dass er kein geeignetes oder ausreichendes Personal für die Implementierungsdienstleistungen abgestellt hat, ist Pinewood berechtigt, die Erbringung der Implementierungsdienstleistungen auszusetzen, bis die Mängel zur Zufriedenheit von Pinewood behoben sind. Während eines Zeitraums der Aussetzung gemäß dieser Ziffer 3.3 haftet Pinewood nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch eine solche Aussetzung verursacht werden.

4. EINFÜHRUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

4.1 Verlangt der Kunde eine schrittweise Einführung der Dienstleistungen, hat er unverzüglich (und in jedem Fall spätestens dreißig (30) Tage nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung): (i) Pinewood über seinen Wunsch nach einer schrittweisen Einführung der Dienstleistungen zu informieren und (ii) einen Entwurf des Einführungszeitplans vorzulegen, der mindestens folgende Angaben enthalten muss: (i) die vom Kunden erworbenen und von Pinewood erbrachten Dienste, (ii) die festgelegten Standorte und (iii) die Termine und Meilensteine für die Umsetzung dieser Dienste, soweit diese zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs des Umsetzungsplans bekannt sind (der„Einführungszeitplan“).

4.2 Die Parteien werden sich nach vernünftigem Ermessen und in gutem Glauben nach Kräften bemühen, den Zeitplan für die Einführung so bald wie möglich nach dessen Eingang bei Pinewood zu vereinbaren. Die Parteien erkennen an, dass sich der Roll-out-Zeitplan ändern kann, um Änderungen in Bezug auf: (i) die vom Kunden erworbenen und von Pinewood erbrachten Dienstleistungen, (ii) die festgelegten Standorte und (iii) die Termine und Meilensteine für die Umsetzung dieser Dienstleistungen Rechnung zu tragen, und dass etwaige Änderungen zwischen den Parteien schriftlich gemäß dem in Ziffer 8 festgelegten Änderungskontrollverfahren vereinbart werden müssen. Jede Partei wird sich nach besten Kräften bemühen, den Roll-out-Zeitplan einzuhalten.

4.3 Wenn die Parteien gemäß dieser Ziffer 4 einen Rollout-Zeitplan vereinbaren, gelten für jeden bestimmten Standort die Plattformdienstgebühren bereits vor dem Dienstleistungsbeginn, sobald die Implementierungsdienstleistungen für den jeweiligen bestimmten Standort abgeschlossen sind.

5. PLATTFORMDIENSTE

Bereitstellung von Plattformdiensten

5.1 Gegen Zahlung der Gebühren durch den Kunden erbringt Pinewood die Plattformdienstleistungen.

5.2 Vorbehaltlich der Zahlung der Gebühren durch den Kunden und der Bestimmungen in Ziffer 5.3 gewährt Pinewood dem Kunden und seinen verbundenen Unternehmen hiermit für die Laufzeit ein nicht ausschließliches, widerrufliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, Nutzern den Zugriff auf die Pinewood-Plattform und jegliche Dokumentation an den festgelegten Standorten sowie deren Nutzung für die in Ziffer 11 genannten Zwecke zu gestatten.

5.3 Für die Nutzung der Pinewood-Plattform durch den Kunden gilt Folgendes:

5.3.1 Das Recht des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen, Nutzern gemäß Ziffer 5.2 den Zugriff auf die Pinewood-Plattform und deren Nutzung zu gestatten, beschränkt sich auf den Zugriff auf und die Nutzung der Pakete, die in dem im Bestellformular angegebenen Tarif enthalten sind;

5.3.2 Handelt es sich bei einem Paket um eine Unternehmenslizenz, gelten hinsichtlich der Nutzung der für das Paket relevanten Funktionen der Pinewood-Plattform durch den Kunden keine Beschränkungen hinsichtlich der festgelegten Standorte oder der Anzahl der Nutzer, mit der Ausnahme, dass die für das Paket relevanten Funktionen der Pinewood-Plattform ausschließlich vom Kunden, seinen verbundenen Unternehmen und seinen Nutzern genutzt werden dürfen; und

5.3.3 Handelt es sich bei einem Paket um eine Rooftop-Lizenz oder eine Nutzerlizenz, ist der Kunde nicht berechtigt, die im Bestellformular festgelegte Anzahl von Einheiten (die von den Parteien gemäß Ziffer 8 von Zeit zu Zeit geändert werden kann) („Limits“) zu überschreiten. In diesem Zusammenhang bezeichnet jede Einheit einer Rooftop-Lizenz eine Lizenz, die dem Kunden auf der Grundlage eines einzelnen Franchise-Standorts gewährt wird.

Zugang zur Pinewood-Plattform

5.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass:

5.4.1 Der Zugriff auf die Pinewood-Plattform muss entweder über Webbrowser von den angegebenen Standorten aus oder über mobile Geräte erfolgen;

5.4.2 Der Zugriff auf bestimmte Funktionen der Pinewood-Plattform kann Downloads auf die Mobilgeräte des Kunden erfordern, damit die Nutzer das betreffende Paket nutzen können; Pinewood wird den Kunden so bald wie möglich darüber informieren, wenn solche Anforderungen bestehen; und

5.4.3 Ein Benutzerkonto gewährt an sich noch keine Rechte zur tatsächlichen Anmeldung, zum Zugriff und zur Nutzung der Pinewood-Plattform, ist jedoch eine Voraussetzung für die Nutzung und den Zugriff auf die Pinewood-Plattform.

5.5 Wenn der Kunde wünscht, dass Pinewood ihm zu seinem Nutzen Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) zur Verfügung stellt, unterliegt diese Bereitstellung etwaigen zusätzlichen: (i) Geschäftsbedingungen; und (ii) Gebühren, die Pinewood im Einzelfall festlegen kann.

Änderungen der Limits

5.6 Der Kunde kann die Limits erhöhen, indem er Pinewood davon in Kenntnis setzt und die Standardgebühren von Pinewood entrichtet. Jede derartige Erhöhung der Limits bedarf einer Vereinbarung gemäß Ziffer 8 und gilt nach ihrer Vereinbarung als dauerhaft und bleibt bis zur Beendigung dieser Vereinbarung bestehen, vorbehaltlich des einmaligen Herabsetzungsrechts gemäß der nachstehenden Ziffer 5.7. Pinewood behält sich das Recht vor, dem Kunden jederzeit und soweit erforderlich ein neues Bestellformular auszustellen.

5.7 Vorbehaltlich der Ziffer 9.4 kann der Kunde einmalig (d. h. der Kunde kann dieses Recht während der Laufzeit nur einmal ausüben) durch eine schriftliche Mitteilung an Pinewood mit einer Frist von neunzig (90) Tagen das Limit für jedes Bundle mit einer Nutzerlizenz um höchstens zehn Prozent (10 %) herabsetzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Recht zu unterschiedlichen Zeitpunkten für verschiedene Stufen und/oder Pakete auszuüben. Wenn der Kunde die Limits gemäß dieser Klausel 5.7 herabsetzt:

5.7.1 Die Änderung ist zwischen den Parteien gemäß Ziffer 8 zu vereinbaren;

5.7.2 Vorbehaltlich der Ziffer 9.4 wird der entsprechende Anteil der Plattformdienstgebühren, der sich auf die Herabsetzung der Limits bezieht, anteilig gekürzt; und

5.7.3 Jede weitere oder zusätzliche Herabsetzung der Limits bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Pinewood gemäß Ziffer 8 und unterliegt einer von Pinewood festgelegten Anpassung der Gebühren.

5.8 Werden die Obergrenzen zu irgendeinem Zeitpunkt vom Kunden überschritten (und dies nicht gemäß Ziffer 8 schriftlich mit Pinewood vereinbart), hat der Kunde für den Rest der Laufzeit die Standardgebühren von Pinewood für jede über die Obergrenzen hinausgehende Einheit zu zahlen.

Systeme oder Dienste von Drittanbietern

5.9 Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass Pinewood im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen: (i) vom Kunden aufgefordert werden kann, Dienste, Computersysteme, Netzwerke, Geräte oder Software eines vom Kunden direkt beauftragten Dritten („Kunden-Drittanbietersysteme“) zu nutzen, zu integrieren, anzubinden oder anderweitig darauf zuzugreifen; und/oder (ii) Dienste, Computersysteme, Netzwerke, Geräte oder Software von Dritten nutzen darf, die direkt von Pinewood beauftragt wurden und zu denen der Zugang oder die Nutzung gewährt, ermöglicht oder bereitgestellt wird, um die Dienste (einschließlich des Softwareprodukts) zu erbringen („Pinewood-Drittanbietersysteme“).

5.10 Sofern die Dienste den Zugriff auf ein System oder einen Dienst eines Dritten erfordern oder davon abhängig sind, gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde:

5.10.1 Der Kunde ist für die Vertragsabschlüsse bezüglich der kundeneigenen Systeme Dritter verantwortlich, während Pinewood für die Vertragsabschlüsse bezüglich der Pinewood-eigenen Systeme Dritter verantwortlich ist (es sei denn, Pinewood hat dem Kunden mitgeteilt, dass für die Nutzung von durch Pinewood bereitgestellten Systemen, Netzwerken, Computern oder Software Dritter entsprechende Lizenzen oder Genehmigungen eingeholt werden müssen; in diesem Fall hat der Kunde diese Lizenzen oder Genehmigungen einzuholen und die Zugangsdaten an Pinewood weiterzugeben);

5.10.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Genehmigungen, Rechte und Lizenzen einzuholen, damit Pinewood auf die Systeme Dritter des Kunden zugreifen kann;

5.10.3 Der Kunde hat alle Vertragsbedingungen und Anforderungen einzuhalten, die der Drittanbieter in Bezug auf die Pinewood-Drittanbietersysteme auferlegt (einschließlich der Bestimmungen in Anhang 3 in Bezug auf das Softwareprodukt), und Pinewood hat alle Vertragsbedingungen und Anforderungen einzuhalten, die der Drittanbieter in Bezug auf die Pinewood-Drittanbietersysteme auferlegt (und die Pinewood vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden);

5.10.4 Pinewood ist dafür verantwortlich, die technischen Vorkehrungen zu treffen, um den Zugriff auf Systeme von Drittanbietern über die eigenen Systeme von Pinewood zu ermöglichen; und

5.10.5 Pinewood wird zwar angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Bereitstellung der Pinewood-Drittanbietersysteme zu überwachen und zu kontrollieren, haftet Pinewood gegenüber dem Kunden jedoch nicht für Ausfälle, Betriebsstörungen, Versäumnisse oder die Nichtverfügbarkeit des Drittanbietersystems oder -dienstes oder sonstige Fehlfunktionen in Bezug auf dieses Drittanbietersystem oder diesen Drittanbieterdienst oder daraus resultierende Auswirkungen auf die Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ratenbegrenzung, Ausfallzeiten oder die Abwertung von Modellen durch Drittanbieter von KI-Infrastruktur, es sei denn, dies ist auf Fahrlässigkeit oder ein Verschulden von Pinewood zurückzuführen.

5.11 In Bezug auf Systeme oder Dienste Dritter oder auf von Dritten bereitgestellte Dienste:

5.11.1 Wenn der Drittanbieter, der die Kundendrittanbietersysteme bereitstellt, dessen Spezifikationen nach dem Datum dieser Vereinbarung ändert, diese durch ein neues Modell oder eine neue Version ersetzt oder deren Lieferung einstellt, oder wenn Pinewood der Ansicht ist, dass das Kundensystem eines Dritten aufgrund mangelnder Leistung oder Qualität ersetzt werden sollte, ist Pinewood berechtigt, nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden angemessene Änderungen an den Dienstleistungen vorzunehmen und die Gebühren entsprechend anzupassen; und

5.11.2 Wenn der Dritte, der die Pinewood-Drittanbietersysteme bereitstellt, dessen Spezifikationen nach dem Datum dieser Vereinbarung ändert, oder wenn dieser Dritte das System durch ein neues Modell oder eine neue Version ersetzt oder dessen Lieferung einstellt, oder wenn Pinewood beschließt, ein Pinewood-Drittanbietersystem aufgrund dessen mangelhafter Leistung oder Qualität zu ersetzen, ist Pinewood berechtigt, eine Alternative einzusetzen, die, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, im Wesentlichen die gleiche Funktionalität bietet, und die Gebühren, Lieferbedingungen, Gewährleistungsbestimmungen und sonstigen Bedingungen dieser Vereinbarung mit Wirkung zu einem von Pinewood festgelegten Zeitpunkt angemessen anzupassen.

5.12 Der Kunde gewährt Pinewood eine unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie und weltweite Lizenz zur Nutzung, Aggregation und Anonymisierung aller Daten, Eingabeaufforderungen oder Inhalte, die in die Plattform eingegeben werden („Kundendaten“), zum Zwecke des Trainings, der Feinabstimmung und der Validierung der DMS-Modelle von Pinewood, der Entwicklung prädiktiver Analysen für die Automobilbranche sowie der Erstellung von Branchen-Benchmarks. Pinewood stellt sicher, dass diese Daten in anonymisierte und aggregierte Datensätze umgewandelt werden, die keine personenbezogenen Daten enthalten und keine spezifischen vertraulichen Informationen des Kunden offenlegen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er zwar das Eigentum an seinen Roh-Eingabedaten behält, alle geistigen Eigentumsrechte an den zugrunde liegenden Modellen, Algorithmen, „Gewichtungen“ sowie allen Erkenntnissen oder „Ergebnissen“, die aus den gesammelten Daten aller Nutzer abgeleitet werden („Pinewood Intelligence“), jedoch ausschließlich Pinewood zustehen.

6. ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN

6.1 Sind im Bestellformular Zusatzleistungen aufgeführt (oder anderweitig gemäß Ziffer 9 vereinbart), erbringt Pinewood diese Zusatzleistungen für den Kunden gegen Zahlung der entsprechenden Gebühren für Zusatzleistungen durch den Kunden.

6.2 Umfassen die Zusatzleistungen die Durchführung zusätzlicher Schulungen (über die im Rahmen der Implementierungsleistungen enthaltenen Schulungen hinaus), ist der Kunde dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Leistungen von entsprechend geschultem Personal genutzt werden, und hat er diese Schulungen ausschließlich bei Pinewood zu den dem Kunden in Rechnung gestellten Zusatzkosten zu beziehen. Der Kunde hat alle gebuchten Schulungen zu bezahlen, unabhängig davon, ob seine Teilnehmer daran teilnehmen oder stornieren.

7. SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN

7.1 Gegen Zahlung der Gebühren durch den Kunden erbringt Pinewood Supportleistungen für den Kunden.

7.2 Pinewood übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Pinewood-Plattform, die Dienste oder Systeme bzw. Dienste Dritter fehler- oder unterbrechungsfrei sind. Soweit Pinewood Supportleistungen erbringt, wird es sich in angemessener Weise bemühen, etwaige Fehler zu beheben und das Problem im Rahmen der Supportleistungen zu lösen. Liegt das Problem bei einem System oder einer Dienstleistung Dritter, wird Pinewood sich in angemessener Weise bemühen, den Fehler gemeinsam mit dem Dritten zu beheben, und der Kunde erkennt an, dass Pinewood das Problem nicht selbst lösen kann.

7.3 Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, umfassen die Supportleistungen nicht die Erbringung von Supportleistungen, für die Pinewood berechtigt ist, dem Kunden alle angemessenen Standardgebühren von Pinewood in Rechnung zu stellen (und der Kunde ist zur Zahlung dieser Gebühren verpflichtet), wenn diese: (i) außerhalb der vom Kunden angeforderten Supportzeiten erbracht werden; (ii) in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht werden; oder (iii) sich auf Beratungs-, Entwurfs- oder Entwicklungsarbeiten beziehen.

7.4 Der Kunde hat angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um eine übermäßige oder unnötige Inanspruchnahme der Support-Leistungen zu minimieren und zu verhindern. Eine Nutzung gilt als übermäßig oder unnötig, wenn sie sich auf etwas bezieht, von dem vernünftigerweise erwartet werden kann, dass ein geschulter und angemessen erfahrener sowie qualifizierter Nutzer dies selbstständig bewerkstelligen kann. Kommt es zu einer übermäßigen oder unnötigen Nutzung, so vereinbart der Kunde mit Pinewood, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um diese zu minimieren. Pinewood behält sich das Recht vor, Support-Leistungen für Personen einzustellen, die keine angemessene Schulung erhalten haben oder die Support-Leistungen beharrlich übermäßig oder unnötig in Anspruch nehmen.

8. Änderungswünsche

8.1 Verlangt der Kunde Änderungen am Leistungsumfang oder gegebenenfalls am Rollout-Zeitplan im Rahmen dieses Vertrags, hat er Pinewood einen schriftlichen Antrag zu übermitteln, der alle Informationen enthält, die erforderlich sind, damit Pinewood ein Angebot zur Änderungskontrolle erstellen kann. Pinewood wird dem Kunden so bald wie möglich einen Entwurf des Angebots zur Änderungskontrolle vorlegen, in dem die vorgeschlagenen Änderungen dargelegt sind, einschließlich etwaiger Auswirkungen auf das Bestellformular, die Gebühren oder sonstige geltende Bedingungen. Die Änderungen treten erst in Kraft, sobald beide Parteien das Angebot zur Änderungskontrolle unterzeichnet haben; bis zu diesem Zeitpunkt erfüllt Pinewood weiterhin seine Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

9. Gebühren und Zahlung

9.1 Der Kunde hat alle Gebühren gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu zahlen. Sofern nicht anders angegeben, gelten die folgenden Bestimmungen für alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge.

Standardgebühren von Pinewood

9.2 Sofern im Bestellformular keine Gebühren für Zusatzleistungen angegeben sind oder zwischen den Parteien anderweitig vereinbart wurden, ist Pinewood berechtigt, dem Kunden die Standardgebühren von Pinewood für alle im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Zusatzleistungen in Rechnung zu stellen (und der Kunde ist zur Zahlung dieser Gebühren verpflichtet); diese Standardgebühren von Pinewood werden gemäß Ziffer 9.6.3 in Rechnung gestellt.

9.3 Werden Gebühren als Schätzungen angegeben, ist Pinewood berechtigt, alle tatsächlich angefallenen Zeiten, Kosten und Aufwendungen in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob diese über oder unter dem geschätzten Betrag liegen, wobei die Berechnung auf derselben Grundlage erfolgt wie bei den Standardgebühren von Pinewood.

Gebühren für Plattformdienste

9.4 Die Gebühren für Plattformdienste werden pro Kalendermonat berechnet; werden die Plattformdienste für einen Zeitraum von weniger als einem Kalendermonat erbracht, erfolgt die Berechnung anteilig. Werden die Gebühren für Plattformdienste gemäß Ziffer 5.7 eingestellt oder reduziert, sind unbeschadet etwaiger weiterer Rechte von Pinewood die vollen Gebühren für Plattformdienste für die betreffende Kündigungsfrist von neunzig (90) Tagen weiterhin zu zahlen.

Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

9.5 Alle vom Kunden zu zahlenden Gebühren und sonstigen Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die der Kunde zusätzlich zu dem jeweils geltenden Satz zu entrichten hat.

9.6 Pinewood stellt dem Kunden die Gebühren gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung in Rechnung. Sofern nicht anders angegeben:

9.6.1 Umsetzungsgebühren

Sofern im Rollout-Zeitplan (sofern zutreffend) nichts anderes festgelegt ist, stellt Pinewood etwaige Implementierungskosten am Tag des Inkrafttretens dieser Vereinbarung oder zu einem beliebigen Zeitpunkt danach in Rechnung.

9.6.2 Gebühren für Plattformdienste

Sofern im Einführungszeitplan (sofern zutreffend) nichts anderes festgelegt ist und vorbehaltlich Ziffer 4.3 stellt Pinewood ab dem Datum des Leistungsbeginns die Gebühren für Plattformdienste vierteljährlich im Voraus in Rechnung, und zwar bis zu zwei Kalendermonate vor Beginn des jeweiligen Quartals. Der Kunde ist verpflichtet, die Gebühren für Plattformdienste für die ersten drei Monate (wie im Bestellformular angegeben) zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns im Voraus zu zahlen.

9.6.3 Sonstige Gebühren (einschließlich Gebühren für Zusatzleistungen)

Sofern im Einführungszeitplan (sofern zutreffend) nichts anderes festgelegt ist, stellt Pinewood ab dem Datum des Leistungsbeginns etwaige Gebühren für Zusatzleistungen oder Pinewood-Standardgebühren nach Abschluss der jeweiligen Leistungen, auf die sich diese Gebühren beziehen, in Rechnung.

9.7 Der Kunde hat alle Gebühren innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

9.8 Der Kunde hat alle Gebühren in Pfund Sterling (oder einer anderen Währung, die in den Gebührenabschnitten des Bestellformulars angegeben ist) per Lastschrift auf das Bankkonto zu zahlen, das Pinewood zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit benennt. Der Kunde hat Pinewood so bald wie möglich (spätestens jedoch fünf (5) Tage) nach dem Beginn der Vertragslaufzeit eine Einzugsermächtigung zu erteilen, die Pinewood berechtigt, Zahlungen gemäß dieser Vereinbarung direkt von der vom Kunden benannten Bank einzuziehen.

9.9 Der Kunde hat alle Gebühren in voller Höhe zu zahlen, ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehaltung.

9.10 Der Kunde trägt alle Kosten und Aufwendungen (einschließlich Rechtskosten), die Pinewood bei der Durchsetzung der Zahlung von Gebühren und der Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung sowie bei der Rückforderung von Dienstleistungen oder anderen Materialien entstehen, zu deren Rückgabe der Kunde verpflichtet ist oder zu deren Rücknahme Pinewood berechtigt ist.

9.11 Pinewood ist berechtigt:

9.11.1 die Gebühren um den prozentualen Anstieg des Verbraucherpreisindex (oder eines gleichwertigen lokalen Inflationsindex) zu erhöhen, der für das Rechtsgebiet der Pinewood-Gesellschaft gilt und vom zuständigen nationalen Statistikamt veröffentlicht wird; oder (b) um einen anderen Betrag, den Pinewood dem Kunden schriftlich mitteilt. Pinewood hat den Kunden mindestens dreißig (30) Tage im Voraus über jede solche Erhöhung der Gebühren zu informieren; und

9.11.2 Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, verlängert sich dieser Vertrag automatisch um jeweils sechzig (60) Monate („Verlängerungszeiträume“), es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit oder des jeweils laufenden Verlängerungszeitraums schriftlich. Die Kündigung ist an Pinewood unter accounts@pinewood.co.uk zu richten.

9.11.3 Pinewood behält sich das Recht vor, außerordentliche Erhöhungen der Kosten für „Token“, „Rechenleistung“ oder APIs von vorgelagerten KI-Infrastrukturanbietern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf OpenAI, Microsoft Azure oder Google Cloud) nach einer Frist von dreißig (30) Tagen weiterzugeben. Dieses Recht gilt insbesondere dann, wenn die Nutzung durch den Kunden die in der Dokumentation definierten „Fair-Use“-Grenzen überschreitet oder wenn ein vorgelagerter Anbieter eine wesentliche Preisänderung vornimmt, die sich auf die Bereitstellungskosten von Pinewood für die Plattform auswirkt.

9.11.4 mit Wirkung ab jedem Jahrestag des Beginns, um Folgendes widerzuspiegeln:

9.12 Von Zeit zu Zeit kann Pinewood unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten, die am Ende der Erstlaufzeit oder zu einem beliebigen Zeitpunkt danach wirksam wird, alle oder einzelne Gebühren einseitig um einen von Pinewood festgelegten Betrag ändern, wobei diese Änderung ab dem von Pinewood festgelegten Datum oder Rechnungsdatum wirksam wird.

10. RECHTE UND PFLICHTEN VON PINEWOOD

10.1 Bei der Erbringung der Dienstleistungen hat Pinewood

10.1.1 mit der gebotenen Sachkenntnis und Sorgfalt vorgehen;

10.1.2 die Dienstleistungen gemäß der Spezifikation zu erbringen (und sofern keine Spezifikation vorliegt, ist Pinewood nach eigenem Ermessen berechtigt, zu bestimmen, welche Maßnahmen zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlich sind und auf welche Weise dieser Vertrag zu erfüllen ist);

10.1.3 Soweit die Pinewood-Plattform Systeme von Drittanbietern erfordert, stellt Pinewood diese Systeme von Drittanbietern gemäß den Spezifikationen des jeweiligen Drittanbieters bereit; und

10.1.4 nicht verpflichtet zu sein, Handlungen vorzunehmen, die dazu führen würden oder wahrscheinlich dazu führen würden, dass Pinewood gegen für Pinewood geltende Gesetze, Vorschriften oder rechtliche Verpflichtungen verstößt.

10.2 Pinewood ist berechtigt, angemessene Änderungen an den Dienstleistungen vorzunehmen (ohne den Kunden davon in Kenntnis zu setzen):

10.2.1 sofern diese Abweichungen die Funktionalität der im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Dienste nicht wesentlich beeinträchtigen; oder

10.2.2 um Änderungen von Gesetzen, Vorschriften, Normen oder Verhaltenskodizes Rechnung zu tragen, die sich auf irgendeinen Aspekt der Dienste, der Pinewood-Plattform oder auf für die Dienste geltende Einrichtungen, Normen oder Prozesse beziehen; in solchen Fällen ist Pinewood berechtigt, nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden eine angemessene Anpassung der Gebühren vorzunehmen.

10.3 Der Kunde erkennt an, dass die Pinewood-Plattform ein dynamisches, sich weiterentwickelndes KI-System ist. Pinewood behält sich das Recht vor, zugrunde liegende Modelle, Prompt-Architekturen und Modellgewichte nach eigenem Ermessen zu aktualisieren, um die Leistung oder Sicherheit zu verbessern. Während Pinewood eine kontinuierliche Verbesserung anstrebt, akzeptiert der Kunde, dass sich das Verhalten der Dienste und KI-Modelle im Laufe der Zeit ändern kann; dementsprechend garantiert Pinewood nicht, dass eine heute generierte Ausgabe mit einer Ausgabe identisch ist, die in Zukunft für dieselbe Eingabe generiert wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche Abweichungen ein inhärentes Merkmal probabilistischer KI sind und keinen Mangel oder Ausfall der Dienste darstellen.

11. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

11.1 Der Kunde bestätigt ausdrücklich und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Dienste vom Kunden ausschließlich für die Zwecke des Kraftfahrzeuggeschäfts des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen genutzt werden dürfen.

11.2 Der Kunde hat:

11.2.1 darf die Dienste ausschließlich zum Nutzen seines Unternehmens nutzen und darf die Dienste nicht zum Nutzen einer anderen Person nutzen oder an Dritte weiterverkaufen.

11.2.2 die Dienste nicht übermäßig oder unangemessen zu nutzen und alle angemessenen Anweisungen von Pinewood in Bezug auf die Dienste zu befolgen.

11.2.3 die Dienste nicht für illegale, unmoralische oder unzulässige Zwecke zu nutzen;

11.2.4 alle in seiner Macht oder Kontrolle stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Erfüllung dieses Vertrags durch Pinewood zu unterstützen und zu erleichtern, und bei der Erfüllung dieses Vertrags uneingeschränkt mit Pinewood zusammenzuarbeiten;

11.2.5 Pinewood auf Anfrage unverzüglich alle Informationen und sonstigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befinden und die Pinewood zur Erfüllung dieses Vertrags benötigt;

11.2.6 Pinewood (auf Kosten des Kunden) den Zugang zu seinen Räumlichkeiten, Mitarbeitern und Computersystemen zu gewähren, der in angemessenem Umfang erforderlich ist, damit Pinewood seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erfüllen kann;

11.2.7 dafür verantwortlich zu sein, alle erforderlichen Vereinbarungen mit dem Hersteller oder Dritten zu treffen, damit Pinewood im Rahmen der Dienstleistungen (sofern im Bestellformular, im Rollout-Zeitplan oder anderweitig schriftlich von Pinewood vereinbart) den Zugang zu Computersystemen oder Daten des Herstellers oder anderer Dritter ermöglichen kann, einschließlich der Beschaffung erforderlicher Lizenzen;

11.2.8 für die Bereitstellung aller Geräte, Software, Systeme und Einrichtungen verantwortlich zu sein, die für die Nutzung der Dienste erforderlich sind, soweit Pinewood nicht gemäß dieser Vereinbarung zur Bereitstellung derselben verpflichtet ist.

11.2.9 sicherzustellen, dass alle Kundensysteme mit der Pinewood-Plattform sowie gegebenenfalls mit Systemen oder Diensten von Drittanbietern kompatibel sind, so konfiguriert sind, dass sie den jeweils geltenden Anforderungen von Pinewood entsprechen, und den von Pinewood empfohlenen Systemvoraussetzungen und Spezifikationen genügen;

11.2.10 alle Systeme und Dienste von Pinewood sowie von Dritten mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis zu nutzen, das Eindringen von Viren oder anderen Schadprogrammen in die Systeme zu verhindern und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, um die Pinewood-Plattform sowie jegliche Software, die Teil eines Systems oder Dienstes eines Dritten ist, vor dem Zugriff oder der Nutzung durch unbefugte Personen zu schützen. Darüber hinaus hat der Kunde alle ihm von Pinewood mitgeteilten Verfahren und Anweisungen, einschließlich der Sicherheitsverfahren von Pinewood, zu beachten und zu befolgen, geeignete Beschränkungen oder Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff und unbefugte Nutzung des Systems oder Dienstes zu verhindern, das System oder den Dienst nicht für illegale, unmoralische oder anstößige Zwecke oder Kommunikationen zu nutzen; das System oder den Dienst in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen zu nutzen; und für jede Nutzung und jeden Missbrauch von Passwörtern, die Zugang zum System oder Dienst gewähren, verantwortlich zu sein und Pinewood unverzüglich über jeden Missbrauch oder jede Sicherheitsverletzung zu informieren;

11.2.11 für die Handlungen und Unterlassungen der Nutzer so haften, als wären es seine eigenen;

11.2.12 den Nutzern den Zugang zu den Diensten ausschließlich über die von Pinewood bereitgestellte Zugangsmethode zu gewähren und niemandem außer einem Nutzer Zugang zu gewähren (oder diesen zu gestatten); und

11.2.13 die Verpflichtungen und Einschränkungen, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung und der Nutzungsrichtlinien auferlegt werden, einzuhalten (und dafür zu sorgen, dass jeder Nutzer diese kennt und einhält).

11.3 Der Kunde darf die Plattform nicht missbräuchlich nutzen (und hat sicherzustellen, dass auch die Nutzer dies nicht tun), einschließlich jeglicher Versuche, Sicherheitsfilter zu umgehen, Trainingsdaten zu extrahieren oder Modellarchitekturen durch Manipulation von Eingabeaufforderungen zurückzuentwickeln. Für alle Eingaben trägt der Kunde die alleinige Verantwortung; jegliche Ausgaben, die durch den Versuch entstehen, Systemprotokolle zu umgehen, gelten nicht als Verstoß gegen die Sicherheitsverpflichtungen von Pinewood. Der Kunde erkennt an, dass die Plattform lediglich Hilfswerkzeuge bereitstellt, und erklärt sich damit einverstanden, dass alle KI-generierten Ergebnisse von einem qualifizierten Fachmann überprüft werden müssen, bevor darauf reagiert wird, insbesondere in Bezug auf Fahrzeugsicherheit, finanzielle Berechnungen oder die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Pinewood übernimmt keine Haftung für Verluste, Schäden oder behördliche Bußgelder, die sich aus dem Versäumnis des Kunden ergeben, eine solche Überprüfung durch einen Menschen durchzuführen.

11.4 Pinewood haftet nicht für Beeinträchtigungen der Dienste, die auf mangelhafte Qualität, Fehlfunktionen, Inkompatibilität oder Unzulänglichkeiten von Kundensystemen zurückzuführen sind.

11.5 Der Kunde stellt Pinewood auf Verlangen von jeglicher Haftung frei, die sich daraus ergibt, dass Pinewood Materialien des Kunden, seiner Kunden oder Dritter, die mit dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung interagieren, hostet; Pinewood ist berechtigt, diese Tätigkeiten einzustellen, wenn Pinewood der Ansicht ist, dass dadurch eine Haftung entstehen könnte.

12. DATENNUTZUNG UND KI-ENTWICKLUNG

12.1 Der Kunde gewährt Pinewood und seinen Tochtergesellschaften eine nicht ausschließliche, unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie und weltweite Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Analyse aller Daten, Eingabeaufforderungen oder Inhalte, die in die Plattform eingegeben werden („Kundendaten“), zum Zwecke der Entwicklung, des Trainings und der Verbesserung der maschinellen Lernmodelle und der proprietären Automotive-Intelligence-Produkte von Pinewood.

12.2 Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass Pinewood und seine Tochtergesellschaften Kundendaten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrzeugdiagnosedaten, Wartungshistorie, Techniker-Notizen, Kommentare von Vertriebsmitarbeitern sowie Chat-Protokolle und Benutzeranfragen) für folgende Zwecke verwenden dürfen:

12.2.1 die Plattform von Pinewood und die Algorithmen der künstlichen Intelligenz trainieren, optimieren und verbessern;

12.2.2 neue Funktionen, prädiktive Analysen und automatisierte Arbeitsabläufe entwickeln; und

12.2.3 die Funktionen der Plattform im Bereich der Verarbeitung natürlicher Sprache (NLP) verbessern.

12.3 Pinewood hat sicherzustellen, dass alle Kundendaten, die für die in Ziffer 12.2 genannten Zwecke verwendet werden, so anonymisiert werden, dass sie keine Rückschlüsse auf den Kunden, seine verbundenen Unternehmen oder einzelne betroffene Personen (wie z. B. die Endnutzer/Fahrer des Kunden) zulassen.

12.4 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechte, Ansprüche und Interessen an Verbesserungen der Pinewood-Plattform, ihren zugrunde liegenden Modellen oder an abgeleiteten Werken, die durch die Nutzung von Kundendaten entstehen, ausschließlich bei Pinewood liegen. Pinewood ist berechtigt, diese Erkenntnisse zur Erbringung von Dienstleistungen für seine anderen weltweiten Kunden zu nutzen, sofern dabei keine personenbezogenen Daten des Kunden offengelegt werden.

13. GARANTIEPROGRAMM FÜR DIE ZUVERLÄSSIGKEIT DER DIENSTLEISTUNGEN

13.1 Dienstzeitgutschrift

Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 verpflichtet sich Pinewood, im Falle eines Versäumnisses von Pinewood, in einem anwendbaren Monatszeitraum eine monatliche Verfügbarkeitsquote von mindestens 99,9 % für die Pinewood-Plattform zu erreichen, eine Gutschrift auf die Plattformdienstgebühren wie folgt zu gewähren:

Monatliche Verfügbarkeitsrate Serviceguthaben
< 99.9% 25%
< 99% 50%
< 95% 100%

Servicegutschriften stellen das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Leistungs- oder Verfügbarkeitsproblemen im Zusammenhang mit Ausfallzeiten im Rahmen dieser Vereinbarung dar. Der Kunde ist nicht berechtigt, Servicegutschriften einseitig mit Gebühren zu verrechnen. Die in einem jeweiligen Monatszeitraum gewährten Servicegutschriften übersteigen unter keinen Umständen die in diesem Monat anfallenden Gebühren für Plattformdienste.

13.2 Ansprüche

13.2.1 Damit Pinewood einen Anspruch prüfen kann, muss der Kunde diesen schriftlich bei Pinewood einreichen und dabei alle Informationen beifügen, die Pinewood zur Überprüfung des Anspruchs benötigt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls; (ii) Angaben zu Zeitpunkt und Dauer des Ausfalls; (iii) die Anzahl und den/die Standort(e) der betroffenen Nutzer (falls zutreffend); und (iv) Beschreibungen der vom Kunden zum Zeitpunkt des Vorfalls unternommenen Versuche, den Vorfall zu beheben.

13.2.2 Pinewood muss die Forderung innerhalb eines Monats nach Ablauf des jeweiligen Monatszeitraums erhalten, in dem das Ereignis, das Gegenstand der Forderung ist, eingetreten ist.

13.2.3 Pinewood wird alle ihm in angemessener Weise zur Verfügung stehenden Informationen prüfen und nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, ob eine Gutschrift fällig ist. Pinewood wird sich in wirtschaftlich angemessener Weise bemühen, Ansprüche im darauffolgenden Monat und innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Eingang zu bearbeiten. Der Kunde muss diese Vereinbarung einhalten, um Anspruch auf eine Servicegutschrift zu haben. Stellt Pinewood fest, dass dem Kunden eine Servicegutschrift zusteht, wird Pinewood die Servicegutschrift auf die nächste von ihm ausgestellte Rechnung für Plattformdienstleistungsgebühren anrechnen.

13.2.4 Leistungsgutschriften werden nicht gewährt, wenn der Kunde gegen Zahlungsbedingungen dieser Vereinbarung verstößt.

13.3 Einschränkungen

Servicegutschriften gelten nicht für Ausfallzeiten oder das Nichterreichen der monatlichen Verfügbarkeitsquote, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

13.3.1 höhere Gewalt im Sinne von Ziffer 17;

13.3.2 Probleme mit einem System oder Dienst eines Drittanbieters;

13.3.3 die Nutzung von Diensten, Hardware oder Software, die nicht von Pinewood bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Probleme, die auf eine unzureichende Bandbreite zurückzuführen sind oder im Zusammenhang mit Software oder Diensten Dritter stehen;

13.3.4 die Nutzung von Software, Diensten, Lizenzen, Werken und Materialien, die Pinewood im Rahmen dieser Vereinbarung bereitstellt, durch den Kunden; nachdem Pinewood den Kunden aufgefordert hat, seine Nutzung dieser Software, Dienste, Lizenzen, Werke und Materialien anzupassen, sofern der Kunde seine Nutzung nicht wie empfohlen angepasst hat;

13.3.5 unbefugte Handlungen oder unterlassene Handlungen des Kunden, seiner Mitarbeiter, Beauftragten, Auftragnehmer oder Lieferanten oder von Personen, die mittels der Passwörter oder Geräte des Kunden Zugang zum Netzwerk von Pinewood erlangen, oder anderweitig aufgrund der Nichtbeachtung angemessener Sicherheitsvorkehrungen durch den Kunden; und

13.3.6 Die Nichteinhaltung erforderlicher Konfigurationen, die Nichtnutzung unterstützter Plattformen oder die Nichtbeachtung von Richtlinien zur akzeptablen Nutzung durch den Kunden sowie die Nutzung der Dienste durch den Kunden in einer Weise, die nicht mit den Merkmalen und Funktionen der Dienste vereinbar ist (z. B. Versuche, nicht unterstützte Vorgänge auszuführen) oder die nicht mit den von Pinewood veröffentlichten Leitlinien im Einklang steht.

14. DATENSCHUTZ UND DATENÜBERTRAGUNG

14.1 Beide Parteien werden alle geltenden Anforderungen der Datenschutzgesetze einhalten. Diese Klausel 14.1 gilt zusätzlich zu den Verpflichtungen einer Partei gemäß den Datenschutzgesetzen und entbindet diese weder von ihren Verpflichtungen, noch hebt sie diese auf oder ersetzt sie.

14.2 Die Parteien erkennen an, dass im Sinne der Datenschutzgesetzgebung der Kunde der für die Datenverarbeitung Verantwortliche und Pinewood der Auftragsverarbeiter ist. In Anhang 2 sind Umfang, Art und Zweck der Verarbeitung durch Pinewood, die Dauer der Verarbeitung sowie die Arten personenbezogener Daten und die Kategorien der betroffenen Personen aufgeführt.

14.3 Unbeschadet der allgemeinen Gültigkeit von Ziffer 14.1 stellt der Kunde sicher, dass er über alle erforderlichen Genehmigungen und Einwilligungen verfügt, um die rechtmäßige Übermittlung der personenbezogenen Daten an Pinewood für die Dauer und zu den Zwecken dieser Vereinbarung zu ermöglichen.

14.4 Unbeschadet der allgemeinen Geltung von Ziffer 14.1 hat Pinewood in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen von Pinewood aus diesem Vertrag verarbeitet werden:

14.4.1 diese personenbezogenen Daten nur auf schriftliche Anweisung des Kunden zu verarbeiten, es sei denn, Pinewood ist nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder nach den für Pinewood geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union zur Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtet („geltende Datenschutzgesetze“). Stützt sich Pinewood bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder auf das Recht der Europäischen Union, so hat Pinewood den Kunden unverzüglich darüber zu unterrichten, bevor die nach den geltenden Datenschutzgesetzen erforderliche Verarbeitung erfolgt, es sei denn, diese geltenden Datenschutzgesetze verbieten Pinewood eine solche Unterrichtung des Kunden;

14.4.2 sicherstellen, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um personenbezogene Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor versehentlichem Verlust, versehentlicher Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten, die dem Schaden angemessen sind, der durch die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung oder den versehentlichen Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung entstehen könnte, sowie der Art der zu schützenden Daten, unter Berücksichtigung des Stands der technischen Entwicklung und der Kosten für die Umsetzung etwaiger Maßnahmen (diese Maßnahmen können gegebenenfalls die Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit seiner Systeme und Dienste, die Gewährleistung, dass die Verfügbarkeit von und der Zugang zu personenbezogenen Daten nach einem Vorfall zeitnah wiederhergestellt werden können, sowie die regelmäßige Bewertung und Überprüfung der Wirksamkeit der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen);

14.4.3 sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben und/oder diese verarbeiten, zur Vertraulichkeit dieser Daten verpflichtet sind; und

14.4.4 Vorbehaltlich der Ziffer 14.5 dürfen keine personenbezogenen Daten außerhalb des Vereinigten Königreichs („UK“) und/oder des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) übermittelt werden, es sei denn: (i) der Kunde hat seinen Sitz in einem Rechtsgebiet außerhalb des Vereinigten Königreichs und/oder des EWR; oder (ii) es liegt die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden vor und die folgenden Bedingungen sind erfüllt:

(a) der Kunde oder Pinewood angemessene Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Übermittlung getroffen hat;

(b) die betroffene Person verfügt über durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe;

(c) Pinewood kommt seinen Verpflichtungen gemäß den Datenschutzvorschriften nach, indem es für alle übermittelten personenbezogenen Daten ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet; und

(d) Pinewood befolgt angemessene Anweisungen, die ihm vom Kunden im Voraus hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten mitgeteilt wurden;

14.4.5 den Kunden auf dessen Kosten bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen zu unterstützen und die Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß den Datenschutzvorschriften in Bezug auf Sicherheit, Meldung von Datenschutzverletzungen, Folgenabschätzungen und Konsultationen mit Aufsichtsbehörden oder Regulierungsbehörden sicherzustellen;

14.4.6 den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, sobald er Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erlangt;

14.4.7 auf schriftliche Anweisung des Kunden personenbezogene Daten und Kopien davon bei Beendigung dieser Vereinbarung zu löschen oder an den Kunden zurückzugeben, sofern nicht die geltenden Datenschutzgesetze die Speicherung der personenbezogenen Daten vorschreiben, wobei Pinewood berechtigt ist: (i) Kundendaten (einschließlich personenbezogener Daten) nach Ablauf einer angemessenen Frist nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung zu löschen; und (ii) Pinewood-Standardgebühren für die Extraktion und Rückgabe dieser personenbezogenen Daten (einschließlich für jeden vom Kunden benötigten Zugriff auf die Pinewood-Plattform) zu berechnen, sofern der Kunde die Rückgabe der personenbezogenen Daten anordnet; und

14.4.8 vollständige und genaue Aufzeichnungen und Informationen führen, um die Einhaltung dieser Ziffer 14.4 nachzuweisen.

14.5 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Pinewood diejenigen Dritten, die es im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Pinewood-Plattform und/oder der Dienste einsetzt, als Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten im Sinne dieser Vereinbarung benennt und personenbezogene Daten an diese Auftragsverarbeiter übermittelt. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Pinewood bleibt Pinewood in vollem Umfang haftbar für alle Handlungen oder Unterlassungen eines von ihm gemäß dieser Ziffer 14.5 beauftragten Auftragsverarbeiters. Pinewood wird dem Kunden auf dessen Anfrage unverzüglich eine Liste aller dieser Auftragsverarbeiter zur Verfügung stellen.

14.6 Sofern im Bestellformular angegeben, kann der Kunde Pinewood anweisen, Kundendaten (die personenbezogene Daten enthalten können) in seinem Namen zur Datenverarbeitung durch Dritte an Dritte zu übermitteln. Zur Klarstellung: Pinewood ist nicht verpflichtet, einer Aufforderung zur Übermittlung von Kundendaten an einen Dritten im Namen des Kunden nachzukommen, wenn dies einen Verstoß gegen die Verpflichtungen von Pinewood gemäß den Datenschutzgesetzen darstellen würde.

14.7 Jede Partei kann diese Klausel jederzeit unter Einhaltung einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen ändern, indem sie sie durch geltende Standardklauseln für die Beziehung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter oder durch ähnliche Bestimmungen ersetzt, die Bestandteil eines geltenden Zertifizierungssystems sind (die nach ihrer Einfügung als Anhang zu dieser Vereinbarung gelten).

14.8 Der Kunde (als Verantwortlicher) weist Pinewood (als Auftragsverarbeiter) hiermit an, personenbezogene Daten dauerhaft zu deidentifizieren und zu anonymisieren, sofern diese Daten für die in den Ziffern 3 und 12 genannten Zwecke der „KI-Entwicklung“ erforderlich sind. Sobald die Daten vollständig anonymisiert sind, sodass sie keine „personenbezogenen Daten“ im Sinne der Datenschutzgesetzgebung mehr darstellen, darf Pinewood sie als eigenständiger Verantwortlicher für eigene Zwecke der Modellverbesserung verwenden.

15. VERTRAULICHKEIT

15.1 Im Sinne dieser Vereinbarung sind„vertrauliche Materialien“von Pinewood das Eigentum von Pinewood und„vertrauliche Materialien“des Kunden das Eigentum des Kunden.

15.2 Vorbehaltlich der Ziffern 15.3, 15.4 und 15.5 verpflichtet sich jede Partei, die vertraulichen Unterlagen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und diese vertraulichen Unterlagen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung dieses Vertrags oder – im Falle des Kunden – in dem Umfang zu nutzen, der zur Nutzung der Dienste in seinem Geschäftsbetrieb angemessen erforderlich ist.

15.3 Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Unterlagen der anderen Partei keiner Person offenzulegen; dies gilt jedoch nicht, wenn eine Partei vertrauliche Unterlagen der anderen Partei vertraulich an einen Vertreter einer Partei weitergibt, der diese vertraulichen Unterlagen im Zusammenhang mit den nach Ziffer 14.2 zulässigen Zwecken vernünftigerweise benötigt.

15.4 Pinewood ist berechtigt, Kundendaten, einschließlich Passwörter und Verschlüsselungsschlüssel, sowie alle Informationen, die Pinewood im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags und der Erbringung der Dienstleistungen über den Kunden gesammelt hat, offenzulegen, um allen geltenden Gesetzen und rechtmäßigen behördlichen Anordnungen nachzukommen; dies kann ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden erfolgen.

15.5 Die Verpflichtungen aus dieser Klausel erstrecken sich nicht auf vertrauliche Unterlagen, die öffentlich zugänglich sind oder in den öffentlichen Bereich fallen – es sei denn, dies ist auf einen Verstoß gegen diese Vereinbarung zurückzuführen – oder von denen nachweislich bereits vor ihrer Bereitstellung oder Offenlegung gegenüber dieser Partei Kenntnis bestand und die nach bestem Wissen dieser Partei nicht zuvor vertraulich erworben wurden.

15.6 Ungeachtet der Bestimmung in Ziffer 15.2 sind sich die Parteien einig, dass „vertrauliche Materialien“ keine nicht identifizierbaren mathematischen Muster, Gewichte oder algorithmischen Verbesserungen umfassen, die von der Pinewood-Plattform während der Laufzeit erfasst wurden. Solche Verbesserungen sind alleiniges Eigentum von Pinewood.

16. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG VON PINEWOOD

16.1 Pinewood schließt seine Haftung nicht aus und schränkt sie nicht ein für: (i) Personenschäden oder Tod, die auf seine Fahrlässigkeit zurückzuführen sind; oder (ii) Betrug oder arglistige Täuschung; oder (iii) die Verletzung seiner Verpflichtungen in Bezug auf Vertraulichkeit oder Datenschutz; oder (iv) eine Haftung, deren Ausschluss oder Beschränkung gesetzlich strengstens untersagt ist.

16.2 Die Haftung, die Pinewood in dieser Vereinbarung beschränkt und/oder ausschließt (die„Haftung bei Vertragsverletzungen“), ist die Haftung von Pinewood gegenüber dem Kunden (unabhängig davon, ob diese Haftung vertraglicher, deliktischer oder gesetzlicher Natur ist oder auf einer sonstigen Grundlage beruht) für oder aufgrund eines der folgenden Ereignisse (jeweils ein„Vertragsverletzungsfall“): (i) jede Verletzung dieser Vereinbarung; (ii) Fahrlässigkeit (einschließlich der Verletzung einer Sorgfaltspflicht aus Vertrag oder Delikt) oder der Verletzung gesetzlicher Vorschriften, oder (iii) eine zufällige oder fahrlässige Falschdarstellung; oder (iv) jede andere Handlung, Unterlassung, jedes Ereignis und jeder Umstand im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder den Dienstleistungen sowie jeder Verlust, jeder Schaden oder jede Haftung, die dem Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder den Dienstleistungen entstehen.

16.3 Vorbehaltlich der Ziffer 16.1 übersteigt die gesamte Haftung von Pinewood gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit allen Verzugsfällen insgesamt nicht den Betrag, der den vom Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung in den zwölf (12) Monaten vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet, gezahlten Gebühren entspricht. Ansprüche können spätestens sechs (6) Monate nach Entstehen des Anspruchsgrundes geltend gemacht werden.

16.4 Vorbehaltlich der Ziffer 16.1 schließt Pinewood in jedem Fall jegliche Haftung für Vertragsverletzungen aus und übernimmt keine Haftung für: (i) besondere, indirekte oder Folgeschäden; (ii) entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, entgangene erwartete Einsparungen oder Vorteile, Produktionsausfall, Geschäftsausfall, Umsatzausfall, Vertragsausfall oder Verlust von Firmenwert (unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte oder Folgeschäden handelt); (iii) den Verlust, die Beschädigung oder die Verfälschung von Daten (unabhängig davon, ob direkt, indirekt oder als Folge); (iv) Verluste, die Dritten entstehen, oder jegliche Haftung des Kunden gegenüber Dritten (unabhängig davon, ob direkt, indirekt oder als Folge); in jedem Fall auch dann, wenn Pinewood auf die Wahrscheinlichkeit solcher Verluste hingewiesen wurde, oder (v) Entscheidungen des Kunden, die auf KI-generierten Ergebnissen basieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrzeugpreise, Diagnoseergebnisse oder Bonitätsbewertungen von Kunden.

16.5 Soweit gesetzlich zulässig, werden hiermit alle Gewährleistungen, Bedingungen oder Bestimmungen ausgeschlossen, die sich aus Gesetz, Gewohnheitsrecht, Handelsbrauch oder anderweitig in Bezug auf den Zustand, die Qualität, die Leistung, den Betrieb, die Gebrauchstauglichkeit oder die Eignung der Dienste oder eines Systems oder Dienstes eines Dritten ergeben. Der Kunde erkennt an, dass die Dienste probabilistische KI nutzen. Pinewood übernimmt keine Gewähr für die sachliche Richtigkeit. Das einzige Rechtsmittel des Kunden bei anhaltend ungenauen Ergebnissen besteht in der Kündigung des Vertrags gemäß Ziffer 2.1, und solche Ungenauigkeiten stellen keinen Verzugsgrund dar.

17. HÖHERE GEWALT

17.1 Pinewood gilt nicht als vertragsbrüchig und haftet dem Kunden gegenüber nicht, wenn die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt unmöglich ist, unterbleibt oder sich verzögert.

17.2 Pinewood wird sich in angemessener Weise bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt zu mildern.

17.3 In dieser Vereinbarung bezeichnetder Begriff „Ereignis höherer Gewalt“jedes Ereignis oder jeden Umstand, der sich der zumutbaren Kontrolle von Pinewood entzieht, einschließlich (1) Maßnahmen einer Regierungsbehörde, staatlicher Beschränkungen, gesetzgeberischer Maßnahmen oder Anordnungen oder Auflagen einer für eine der Parteien zuständigen Behörde, (2) Mangel an oder Verhinderung bzw. Behinderung der Beschaffung von Arbeitskräften, Teilen, Materialien, Treibstoff, Energie oder anderen Lieferungen in jeglicher Form, sei es gänzlich oder zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten; (3) jede Unterbrechung, Beendigung oder jedes Ausfall eines Systems oder Dienstes eines Dritten, (4) jede vernünftigerweise nicht vorhersehbare übermäßige Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen von Pinewood oder (5) globale oder regionale Ausfälle grundlegender Anbieter von KI-Modellen; (6) behördliche „Kill-Switch“-Anordnungen im Notfall, die den Einsatz von KI beeinträchtigen; oder (7) beispiellose Engpässe bei der weltweiten Verfügbarkeit von GPUs/Rechenleistung.

18. AUSSETZUNG

18.1 Pinewood ist berechtigt, die Dienste sowie jede Pinewood-Plattform und/oder jedes System oder jeden Dienst eines Dritten jederzeit und von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Kunden unter den folgenden Umständen auszusetzen und außer Betrieb zu nehmen: –

18.1.1 um die Wartung, Reparatur und Aktualisierung einer Pinewood-Plattform und/oder eines Systems oder Dienstes eines Drittanbieters zu ermöglichen;

18.1.2 Behebung von ungeplanten Störungen, Fehlern oder Schäden;

18.1.3 die Bewältigung tatsächlicher oder vermuteter Sicherheitsverletzungen, Viren oder Angriffe sowie jeglichen Missbrauchs durch den Kunden oder eine andere Person;

18.1.4 sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die Pinewood nach vernünftigem Ermessen für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung im Hinblick auf den effizienten Betrieb und die Wartung der Dienste oder einer Pinewood-Plattform und/oder eines Systems oder Dienstes eines Dritten für erforderlich hält;

18.1.5 wenn zu irgendeinem Zeitpunkt Gebühren überfällig werden und der Kunde diese überfälligen Gebühren nicht innerhalb von zwei (2) Tagen nach Aufforderung durch Pinewood begleicht (wobei eine E-Mail für diesen Zweck ausreicht), bis der Kunde alle überfälligen Gebühren beglichen hat; oder

18.1.6 wenn der Kunde gegen diese Vereinbarung verstößt und dieser Verstoß nicht innerhalb von zwei (2) Tagen nach der Mitteilung des Verstoßes durch Pinewood behoben wird.

18.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass jedes System oder jeder Dienst eines Dritten aus ähnlichen Gründen oder aus Gründen, die von diesem Dritten vorgegeben werden, eingestellt, ausgesetzt oder unterbrochen werden kann.

18.3 Während einer Aussetzung gemäß dieser Ziffer 18 haftet Pinewood nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch diese Aussetzung verursacht werden.

19. KÜNDIGUNG

19.1 Pinewood ist berechtigt, diesen Vertrag durch Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein vom Kunden gemäß diesem Vertrag an Pinewood zu zahlender Betrag in Verzug gerät und vom Kunden nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach einer Mitteilung von Pinewood, dass dieser Betrag überfällig ist, beglichen wird.

19.2 Eine Partei kann diesen Vertrag durch Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag begeht und dieser Verstoß entweder nicht behoben werden kann oder die andere Partei den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach vorheriger schriftlicher Mitteilung über den Verstoß behebt, wobei in dieser Mitteilung der Verstoß genau zu bezeichnen ist und die Absicht anzugeben ist, diesen Vertrag zu kündigen, falls der Verstoß nicht behoben wird.

19.3 Pinewood kann diesen Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde (oder ein Gesellschafter des Kunden, falls es sich um eine Personengesellschaft handelt) (1) nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen (im Sinne von § 123 oder § 268 des Insolvenzgesetzes von 1986, soweit anwendbar), oder (2) liquidiert oder aufgelöst wird oder für insolvent erklärt wird, oder (3) gegen ihn ein Antrag auf Auflösung oder Insolvenz gestellt wird, oder (4) einen Beschluss zur freiwilligen Auflösung fasst, oder (5) selbst oder eine andere Person Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bestellung eines Verwalters in Bezug auf ihn unternimmt, gegen ihn ein Verwaltungsbeschluss oder ein Antrag auf einen Verwaltungsbeschluss ergeht oder bei einem Gericht eine Mitteilung über die Bestellung eines Verwalters oder eine Mitteilung über die Absicht zur Bestellung eines Verwalters in Bezug auf ihn eingereicht wird; oder (6) für sein gesamtes Unternehmen oder seine Vermögenswerte oder einen Teil davon ein Zwangsverwalter oder ein Verwaltungszwangsverwalter bestellt wird, oder (7) eine Gläubigerversammlung einberufen oder eine Vereinbarung oder einen sonstigen Vergleich oder eine Einigung mit seinen Gläubigern treffen, oder (8) wenn diesem Vertragspartner nach den Gesetzen einer relevanten Rechtsordnung ein gleichwertiges Ereignis widerfährt, oder (9) wenn dieser Vertragspartner seine Geschäftstätigkeit oder im Wesentlichen seine gesamte Geschäftstätigkeit einstellt, oder (10) wenn Pinewood Grund zu der Annahme hat, dass eines dieser Ereignisse eintreten könnte.

19.4 Vorbehaltlich der Ziffer 19.5 gilt bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung aus welchem Grund auch immer: –

19.4.1 Pinewood ist berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen einzustellen und die weitere Nutzung der Dienstleistungen zu sperren, jegliches Eigentum von Pinewood aus den Räumlichkeiten des Kunden zu entfernen sowie bei der Deinstallation der gesamten von Pinewood bereitgestellten Software von den Computersystemen des Kunden anwesend zu sein und diese zu beaufsichtigen;

19.4.2 Pinewood gewährt dem Kunden eine angemessene Gelegenheit, alle Kundendaten (einschließlich personenbezogener Daten) wiederherzustellen, die im Rahmen der Dienste auf der Pinewood-Plattform gespeichert oder verarbeitet werden, wobei Pinewood berechtigt ist: (i) dem Kunden die Standardgebühren von Pinewood für die Extraktion und Bereitstellung aller auf der Pinewood-Plattform gespeicherten oder verarbeiteten Kundendaten in Rechnung zu stellen (einschließlich des Zugangs des Kunden zur Pinewood-Plattform zum Zwecke der Extraktion); und (ii) Kundendaten, die im Rahmen der Dienste gespeichert oder verarbeitet werden, nach Ablauf einer angemessenen Frist nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung zu löschen, ohne dass hierfür die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden erforderlich ist;

19.4.3 erlöschen alle Rechte und Lizenzen des Kunden aus diesem Vertrag; und

19.4.4 Der Kunde hat Pinewood sämtliches Eigentum von Pinewood zurückzugeben, und Pinewood hat dem Kunden sämtliches Eigentum des Kunden zurückzugeben; auf Verlangen der jeweils anderen Partei sind alle in ihrem Besitz befindlichen Kopien zu löschen und zu vernichten, mit der Ausnahme, dass Pinewood Materialien, die Kundendaten enthalten, so lange und in dem Umfang aufbewahren darf, wie dies zur ordnungsgemäßen Dokumentation dieser Vereinbarung, einschließlich für Haftungs-, Steuer- oder andere rechtmäßige Zwecke, angemessen erforderlich ist.

19.5 Bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung aus welchem Grund auch immer kann der Kunde mit Pinewood eine Vereinbarung treffen, um zu ermäßigten Gebühren (gemäß den im Bestellformular festgelegten vereinbarten Bedingungen) einen schreibgeschützten Zugriff auf die Pinewood-Plattform ausschließlich zum Zwecke des Abrufs von Archivdaten aufrechtzuerhalten.

20. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

20.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an den Diensten (einschließlich des Quellcodes) und der Dokumentation stehen Pinewood oder dem jeweiligen Drittinhaber zu und verbleiben bei diesen, auch wenn sie im Rahmen der Erbringung der Dienste für den Kunden entstanden sind. Soweit der Kunde oder ein Nutzer Rechte an geistigem Eigentum an einem Teil der Dienste erwirbt, hat der Kunde diese Rechte an geistigem Eigentum mit voller Eigentumsgarantie (einschließlich durch vorweggenommene Abtretung künftiger Rechte an geistigem Eigentum) an Pinewood oder einen von Pinewood bestimmten Dritten abzutreten oder deren Abtretung zu veranlassen. Der Kunde hat alle Dokumente zu unterzeichnen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die Pinewood für erforderlich hält, um dieser Klausel 20.1 Wirkung zu verleihen.

20.2 Pinewood ist berechtigt, jegliches Feedback und jegliche Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Dienste, die vom Kunden oder von Nutzern bereitgestellt werden, unentgeltlich und uneingeschränkt zu nutzen („Feedback“). Der Kunde tritt hiermit alle geistigen Eigentumsrechte an dem Feedback mit vollständiger Eigentumsgarantie (einschließlich der vorzeitigen Abtretung künftiger geistiger Eigentumsrechte) an Pinewood ab (bzw. wird die Abtretung veranlassen) und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem dieses Feedback Pinewood erstmals zur Verfügung gestellt wird.

20.3 Mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten Rechte erwerben der Kunde und die Nutzer sowie deren direkte und indirekte Subunternehmer in keiner Weise Eigentumsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum jeglicher Art an den Diensten, und durch diese Vereinbarung werden keine Rechte an geistigem Eigentum einer der Parteien übertragen oder lizenziert.

20.4 Der Kunde gewährt Pinewood eine nicht ausschließliche, gebührenfreie Lizenz:

20.4.1 während der Vertragslaufzeit auf die Kundendaten zuzugreifen und diese zu nutzen, um dem Kunden die Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung bereitzustellen;

20.4.2 die Kundendaten auf anonymisierter und aggregierter Basis auf unbegrenzte Zeit zu nutzen, um die von Pinewood erbrachten Dienstleistungen zu verbessern und statistische Informationen, Marktdaten oder sonstige Erkenntnisse zu erstellen, sofern weder der Kunde noch personenbezogene Daten in diesen Informationen, Daten oder Erkenntnissen identifizierbar sind.

20.5 Sofern der Kunde die Bestimmungen von Ziffer 20.6 vollständig erfüllt hat, erstattet Pinewood die angemessenen Kosten und den entstandenen Schaden:

20.5.1 gegen den Kunden verhängt;

20.5.2 die in einer Vergleichsvereinbarung vereinbart wurden, deren Bedingungen von Pinewood schriftlich genehmigt wurden; oder

20.5.3 Ungeachtet der Ziffer 3.5 gilt die Freistellung durch Pinewood nicht für Ansprüche, wonach ein durch KI erzeugtes Ergebnis die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt, sofern dieses Ergebnis auf der Grundlage vom Kunden bereitgestellter Eingabeaufforderungen erzeugt wurde oder sofern dasselbe oder ein ähnliches Ergebnis auch für andere Nutzer hätte erzeugt werden können.

bei jeglichen Ansprüchen oder Klagen Dritter gegen den Kunden, wonach die Nutzung der Pinewood-Plattform durch den Kunden gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten im Vereinigten Königreich verletzt.

20.6 Erhält der Kunde Kenntnis von einem Anspruch oder einer Klage im Sinne von Ziffer 20.5 oder von einer Angelegenheit, die zu einem solchen Anspruch oder einer solchen Klage führen könnte:

20.6.1 Er wird Pinewood unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis setzen (unter angemessener Angabe der Art des Anspruchs, der Klage oder der Angelegenheit sowie, soweit möglich, der Höhe des geforderten Betrags) und sich mit Pinewood hinsichtlich dieses Anspruchs, dieser Klage oder dieser Angelegenheit, die zu einem Anspruch oder einer Klage führen könnte, abstimmen;

20.6.2 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Pinewood keinen Vergleich schließen, keine Einigung erzielen und kein Haftungsbekenntnis abgeben sowie keine Vereinbarung oder einen Vergleich in Bezug auf jene Forderung, Klage oder Angelegenheit treffen, die zu einer Forderung oder Klage führen könnte;

20.6.3 Der Kunde wird Pinewood jederzeit schriftlich alle Informationen und Unterlagen offenlegen, die sich auf die Forderung oder Klage oder auf die Angelegenheit beziehen, die Anlass zu einer Forderung oder Klage geben könnte;

20.6.4 Der Kunde wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, die Pinewood verlangt, um jene Ansprüche, Klagen oder Angelegenheiten, die zu einem Anspruch oder einer Klage führen könnten, anzufechten, abzuwehren, zu verteidigen, in Berufung zu gehen, beizulegen, einen Vergleich zu schließen, Abhilfe zu schaffen oder deren Auswirkungen zu mildern, einschließlich der Hinzuziehung von Pinewood benannten Fachberatern; Pinewood ist verpflichtet, dem Kunden alle angemessenen Fachkosten zu erstatten, die dem Kunden aufgrund einer solchen Aufforderung durch Pinewood ordnungsgemäß entstanden sind; und

20.6.5 Auf Verlangen von Pinewood gestattet der Kunde Pinewood, alle Verfahren im Zusammenhang mit der Forderung oder Klage im Namen und im Auftrag des Kunden auf Kosten von Pinewood exklusiv zu führen.

20.7 Soweit ein Anspruch oder eine Klage verursacht oder verschärft wird durch:

20.7.1 jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung durch den Kunden;

20.7.2 Maßnahmen, die Pinewood auf Wunsch des Kunden ergriffen hat; oder

20.7.3 Versäumnis des Kunden, die von Pinewood bereitgestellte, ersetzte oder modifizierte Pinewood-Plattform (oder Teile davon) zu nutzen,

Ziffer 20.5 findet keine Anwendung.

20.8 Die alleinige und vollständige Haftung von Pinewood für jede Verletzung oder angebliche Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter ist in dieser Ziffer 20 geregelt.

21. ALLGEMEINES

21.1 Geschäftsbedingungen. Pinewood ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Geschäftsbedingungen, das Bestellformular oder die Dienstleistungen zu ändern oder anzupassen, sofern der Kunde dreißig (30) Tage im Voraus per E-Mail oder durch einen Hinweis auf der Website über diese Änderungen informiert wird. Erhebt der Kunde nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung schriftlich Widerspruch gegen die vorgeschlagenen Änderungen, gelten diese als vom Kunden akzeptiert. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist Einwände, so werden die Parteien in gutem Glauben Gespräche führen, um die Einwände auszuräumen.

21.2 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Pinewood und dem Kunden in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt sowie hebt alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen auf, unabhängig davon, ob diese schriftlich oder mündlich getroffen wurden und sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen.

21.3 Zusicherungen. Abgesehen von den ausdrücklichen schriftlichen Bestimmungen dieser Vereinbarung erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass er sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf Gewährleistungen, Erklärungen oder Zusicherungen von Pinewood verlassen hat. Diese Klausel berührt nicht die Haftung von Pinewood für arglistige Täuschung.

21.4 Abtretung. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Vertrag oder Lizenzen, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Pinewood abzutreten, zu übertragen, unterzulizenzieren oder an Dritte zu vergeben. Der Kunde bestätigt, dass er als Auftraggeber und nicht als Vertreter handelt, und Pinewood ist nicht verpflichtet, einen nicht offenbarten Auftraggeber anzuerkennen.

21.5 Vergabe von Unteraufträgen. Pinewood ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder einen Beauftragten zu benennen.

21.6 Rechte Dritter. Das Gesetz über Verträge (Rechte Dritter) von 1999 findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung, und eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, hat kein Recht (weder nach dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 noch anderweitig), eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, die dieser Person ausdrücklich oder stillschweigend einen Vorteil gewährt, es sei denn, die Parteien haben dem zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt, wobei sich diese Zustimmung auf diese Bedingung beziehen muss.

21.7 Keine Partnerschaft. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung begründet eine Partnerschaft zwischen Pinewood und dem Kunden.

21.8 Änderungen. Änderungen dieser Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter von Pinewood schriftlich genehmigt wurden. Diese Klausel beeinträchtigt nicht das Recht von Pinewood, im Rahmen dieser Vereinbarung einseitige Änderungen (wie z. B. Änderungen der Gebühren) vorzunehmen.

21.9 Unwirksame Bestimmungen. Jede Bestimmung dieser Vereinbarung ist eigenständig und abtrennbar. Sollte eine Bestimmung von einem zuständigen Gericht für nichtig oder unwirksam erklärt werden, so wird sie von dieser Vereinbarung abgetrennt, während die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft bleiben.

21.10 Verzicht. Ein Versäumnis, eine Verzögerung oder ein Nachsicht von Pinewood bei der Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung oder bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels im Rahmen dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung, dieses Recht oder dieses Rechtsmittel.

21.11 Mitteilungen. Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform (einschließlich E-Mail) und sind an die andere Partei entweder (i) an die in dieser Vereinbarung angegebene Adresse oder (ii) im Falle einer Übermittlung per E-Mail an accounts@pinewood.co.uk für Pinewood und an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse des Kunden zu richten. Mitteilungen gelten als zugestellt: (i) bei persönlicher Übergabe oder per Einschreiben bei Zustellung; (ii) bei Versand per First-Class-Post am zweiten Tag nach dem Tag der Aufgabe; und (iii) bei Versand per E-Mail zum Zeitpunkt der Übermittlung, wie im System des Absenders angezeigt, vorausgesetzt, der Absender erhält keine automatische Benachrichtigung über eine fehlgeschlagene Zustellung oder eine Abwesenheitsnotiz, die darauf hinweist, dass die E-Mail nicht im Postfach des Empfängers zugestellt wurde. Die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken und Mitteilungen bezüglich Kündigung, Vertragsverletzung oder Ansprüchen darf nicht per E-Mail erfolgen oder versandt werden.

21.12 Streitigkeiten. Bei Streitigkeiten zwischen Pinewood und dem Kunden über Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sollen die Parteien zunächst versuchen, die Streitigkeit durch Verhandlungen in gutem Glauben beizulegen. Kann die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt werden, legen die Parteien die Streitigkeit gemäß den Verfahren des CEDR (Centre for Dispute Resolution) einer Mediation vor.

21.13 Recht. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von England und Wales und ist entsprechend auszulegen; die Gerichte von England und Wales sind ausschließlich zuständig.

Anhang 1 – Begriffsbestimmungen

„Nutzungsrichtlinie“ bezeichnet die auf der Website von Pinewood (pinewood.ai) verfügbare Nutzungsrichtlinie von Pinewood (in der von Pinewood von Zeit zu Zeit aktualisierten Fassung);

„Maßgebender Monatszeitraum“ bezeichnet für einen Kalendermonat, in dem ein Serviceguthaben zusteht, die Anzahl der Tage in diesem Monat, an denen diese Vereinbarung in Kraft ist.

„Zusatzleistungen“ bezeichnet alle zusätzlichen Leistungen, die im ergänzenden Bestellformular aufgeführt sind oder von Zeit zu Zeit gemäß den Ziffern 6 und 9 zwischen den Parteien vereinbart werden können;

„Gebühr für Zusatzleistungen“ bezeichnet die Gebühren für die Zusatzleistungen, wie sie im Bestellformular, im Zusatzbestellformular oder gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung nach Ziffer 9 festgelegt sind;

„KI-Modell“ bezeichnet die Algorithmen für maschinelles Lernen, großen Sprachmodelle (LLMs), neuronalen Netze und Prompt-Architekturen, die von Pinewood zur Bereitstellung der Plattformdienste verwendet werden.

„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf eine Partei jede juristische Person, die diese Partei zum Zeitpunkt des Inkrafttretens direkt oder indirekt kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder mit dieser unter gemeinsamer Kontrolle steht;

„Vereinbarung“ hat die im Bestellformular angegebene Bedeutung;

„Paket(e) bezeichnet das/die Paket(e), das/die in der im Bestellformular angegebenen Stufe enthalten ist/sind (wie in der Spezifikation beschrieben);

„Gebühren“ bezeichnet alle Gebühren und sonstigen Beträge, die für die von Pinewood im Rahmen dieser Vereinbarung an den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen zu zahlen sind, einschließlich der Plattformgebühren, Implementierungsgebühren und Zusatzgebühren sowie sonstiger Zusatzgebühren, die von Zeit zu Zeit zwischen den Parteien vereinbart werden, einschließlich der vom Kunden über die Dienste getätigten Käufe;

„Beginn“ hat die in Ziffer 2.1 angegebene Bedeutung;

„Kunde“ bezeichnet den im Bestellformular genannten Kunden;

„Datum der Kundenaktivierung“ bezeichnet den früheren der folgenden Zeitpunkte:

(a) das Datum, an dem die Pinewood-Plattform erstmals aktiviert und für den Live-Produktionsbetrieb bereitgestellt wird (unabhängig davon, ob der Kunde die Pinewood-Plattform tatsächlich nutzt), und zwar für mindestens einen bestimmten Standort; oder

(b) 7 Tage, nachdem Pinewood dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Pinewood-Plattform für mindestens einen bestimmten Standort zur Aktivierung und zur Inbetriebnahme bereitsteht; oder

(c) dem frühestmöglichen Zeitpunkt, zu dem die Pinewood-Plattform hätte aktiviert und für den Live-Produktionsbetrieb bereitgestellt werden können (unabhängig davon, ob der Kunde die Pinewood-Plattform tatsächlich nutzt), und zwar für mindestens einen bestimmten Standort, wäre da nicht eine Verzögerung, eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder das Versäumnis des Kunden, etwas zu tun, wofür er verantwortlich ist oder worüber er die Befugnis oder Kontrolle hat; oder

(d) ein anderer Termin, den Pinewood dem Kunden mitteilt oder anderweitig schriftlich mit dem Kunden vereinbart;

„Kundendaten“ bezeichnet alle Daten, einschließlich personenbezogener Daten (in jeglicher Form), die Pinewood vom Kunden oder von einem Nutzer zur Verfügung gestellt oder auf einem beliebigen Teil der Dienste hochgeladen oder dort gehostet werden;

„Kundeneigentum“ bezeichnet alle Materialien, die Pinewood im Zusammenhang mit diesem Vertrag von oder im Namen des Kunden oder seiner Vertreter zur Verfügung gestellt, zugänglich gemacht oder offengelegt werden, sei es vor, am oder nach dem Datum dieses Vertrags, einschließlich aller Materialien von Dritten, aller Materialien, die sich auf das Geschäft, die Produkte, Kunden oder Dienstleistungen des Kunden beziehen, sowie aller Materialien, die vom Kunden eingegeben und von Pinewood im Rahmen der Dienstleistungen verarbeitet, gespeichert oder gehostet werden;

„Kundensysteme“ bezeichnet alle Computersysteme, Mobilgeräte, Netzwerke, Kommunikationsverbindungen, Geräte oder Software, die dem Kunden gehören oder von ihm beschafft oder bereitgestellt werden und über die auf Dienste oder eine Pinewood-Plattform zugegriffen wird oder mit denen diese verbunden sind;

„Kundeneigene Systeme“ hat die in Ziffer 5.9 festgelegte Bedeutung;

„Datenverarbeitungsvereinbarung“ bezeichnet die unterpinewood.ai abrufbare Datenverarbeitungsvereinbarung;

„Datenschutzgesetze“ bezeichnet: (a) Datenschutz- und/oder Privatsphärengesetze, -grundsätze und -vereinbarungen sowie alle Gesetze und Grundsätze zum elektronischen Marketing, alle geltenden Gesetze in Bezug auf Datenschutz, die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Privatsphäre sowie Vereinbarungen, die für das Land (und gegebenenfalls den Bundesstaat) gelten, in dem der Kunde, der ein Bestellformular unterzeichnet, ansässig ist, sowie für alle Länder (und gegebenenfalls Bundesstaaten), in denen sich die Empfänger von über die Dienste versendeten Mitteilungen befinden, einschließlich:

(a) Für von Pinewood Technologies plc erbrachte Dienstleistungen: das Datenschutzgesetz von 2018 (Data Protection Act 2018), die britische DSGVO (UK GDPR) sowie die Verordnung über Datenschutz und elektronische Kommunikation (EG-Richtlinie) von 2003 (in der durch die vorgeschlagene Verordnung über Datenschutz und elektronische Kommunikation geänderten Fassung) und/oder entsprechende oder gleichwertige nationale Gesetze oder Vorschriften;

(b) Für von Pinewood Technologies Northern Europe AB erbrachte Dienstleistungen gelten die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (sowie die entsprechenden nationalen Umsetzungsvorschriften), die Vorschriften über den Datenschutz und die elektronische Kommunikation (EG-Richtlinie) von 2003 und/oder entsprechende oder gleichwertige nationale Gesetze oder Vorschriften;

(c) Für von Pinewood AI South Africa erbrachte Dienstleistungen: das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und/oder entsprechende oder gleichwertige nationale Gesetze oder Vorschriften;

„Anonymisierte Daten“ bezeichnet Kundendaten oder personenbezogene Daten, die durch Anonymisierungs- oder Pseudonymisierungsverfahren so verarbeitet wurden, dass die Daten nicht mehr einer bestimmten betroffenen Person oder dem Kunden zugeordnet werden können.

„Dokumentation“ bezeichnet in Bezug auf die Dienste alle relevanten Anweisungen zur Nutzung der Dienste oder sonstige Unterlagen, die von Pinewood von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt werden;

„Ausfallzeit“: bezeichnet jeden Zeitraum, in dem sich Nutzer nicht bei ihrer Instanz der Pinewood-Plattform anmelden können. Nicht als Ausfallzeit gelten: (i) erhöhte Latenzzeiten oder langsame Reaktionszeiten bei KI-generierten Funktionen; (ii) die Nichtverfügbarkeit bestimmter KI-Modelle aufgrund von Ausfällen bei vorgelagerten Drittanbietern; oder (iii) Zeiträume, in denen die Plattform zwar zugänglich ist, die KI-Ausgabefunktion jedoch eingeschränkt ist.

„Unternehmenslizenz“ bezeichnet eine Lizenz, die es dem Kunden gestattet, einer unbegrenzten Anzahl von Nutzern den Zugriff auf und die Nutzung der entsprechenden Dienste innerhalb des Pakets zu gewähren, vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung;

„Implementierungsgebühren“ bezeichnet die Gebühren für die Implementierungsleistungen, die im Bestellformular aufgeführt sind oder gemäß Ziffer 9 zwischen den Parteien vereinbart wurden;

„Implementierungsdatum“ bezeichnet das Datum, an dem Pinewood die anfänglichen Einrichtungsarbeiten (einschließlich Projektmanagement, Installation, Schulung, Implementierung und Datenkonvertierung) für die Implementierungsdienstleistungen abschließt;

„Implementierungsdienstleistungen“ bezeichnet die im Bestellformular beschriebenen Ersteinrichtungsarbeiten (einschließlich Projektmanagement, Installation, Schulung, Implementierung und Datenkonvertierung);

„Vorfall“ bezeichnet (i) jedes einzelne Ereignis oder (ii) jede Abfolge von Ereignissen, die zu einer Ausfallzeit führen. „Geplante Ausfallzeit“ bezeichnet Zeiträume der Ausfallzeit, die im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten oder Upgrades an Netzwerk, Hardware oder Diensten stehen. Pinewood wird den Kunden mindestens drei (3) Tage vor Beginn einer solchen Ausfallzeit darüber informieren oder benachrichtigen.

„Anfängliche Laufzeit“ bezeichnet die im Bestellformular festgelegte anfängliche Laufzeit (oder, falls im Bestellformular nicht anders angegeben, fünf (5) Jahre ab dem Datum des Leistungsbeginns);

„Eingabe“ bezeichnet alle Anfragen, Aufforderungen, Daten oder Anweisungen, die ein Nutzer der Pinewood-Plattform übermittelt, um eine Antwort oder Aktion zu generieren.

„Geistiges Eigentum“ bezeichnet sämtliche Patente, Urheberrechte (einschließlich künftiger Urheberrechte), Geschmacksmusterrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Domainnamen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Datenbankrechte und alle sonstigen Rechte an geistigem Eigentum, unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht, einschließlich Anmeldungen für die vorgenannten Rechte sowie aller Rechte ähnlicher Art, die weltweit bestehen und von Pinewood oder seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellt werden oder deren Eigentümer diese sind;

„Grenzwerte“ hat die in Ziffer 5.3.3 festgelegte Bedeutung;

„Mobilgerät“ bezeichnet die von Pinewood von Zeit zu Zeit festgelegten Smartphones, Tablets und sonstigen mobilen Computergeräte;

„Monatlicher Verfügbarkeitsprozentsatz“: Der monatliche Verfügbarkeitsprozentsatz wird anhand der folgenden Formel berechnet:

(Nutzerminuten – Ausfallzeit (ohne geplante Ausfallzeiten)) / (Nutzerminuten) × 100, wobei die Ausfallzeit in Nutzerminuten gemessen wird; das heißt, für jeden maßgeblichen Monatszeitraum entspricht die Ausfallzeit der Summe der Dauer (in Minuten) jedes Vorfalls, der in diesem Monat auftritt, multipliziert mit der Anzahl der von diesem Vorfall betroffenen Nutzer.

„Bestellformular“ bezeichnet das Bestellformular, in das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen wurden;

„Ausgabe“ bezeichnet den Text, den Code, die Diagnosezusammenfassungen, die prädiktiven Analysen oder sonstige Inhalte, die von der Pinewood-Plattform als Reaktion auf eine Eingabe generiert und zurückgegeben werden. „Personenbezogene Daten“ bezeichnet den Begriff im Sinne der Datenschutzgesetze oder, sofern dieser Begriff in dem anwendbaren Datenschutzgesetz nicht identisch definiert ist, die Bedeutung, die dem entsprechenden definierten Begriff in diesem anwendbaren Datenschutzgesetz zukommt;

„Pinewood“ bedeutet

Name der Organisation Registrierungsnummer Eingetragene Anschrift
Pinewood Technologies PLC 03542925 2960 Trident Court, Solihull Parkway, Birmingham Business Park, Birmingham, England, B37 7YN
Pinewood Technologies Northern Europe AB 559307-3942 Eversheds Sutherland, Strandvägen, Postfach 11451, 104 40 Stockholm.
Pinewood AI South Africa (Pty) Ltd 2025/380525/07 Wanderers Office Park, Corlett Drive 52, Illovo, Johannesburg, Gauteng, 2196.

„Pinewood-Plattform“ bezeichnet diePinewood Automotive Intelligence™ Platform, ein cloudbasiertes Händlermanagementsystem, wie in der Spezifikation beschrieben;

„Pinewood-Materialien“ bezeichnet alle Materialien, die dem Kunden oder einem seiner Vertreter im Zusammenhang mit diesem Vertrag von oder im Namen von Pinewood oder seinen Vertretern zur Verfügung gestellt, zugänglich gemacht oder offengelegt werden, sei es vor, am oder nach dem Datum dieses Vertrags, einschließlich Materialien von Dritten, Materialien in Bezug auf das Geschäft, die Produkte, Kunden oder Dienstleistungen von Pinewood, die Dokumentation und die Pinewood-Plattform.

„Pinewood-Standardgebühren“ bezeichnet die vom Kunden an Pinewood zu entrichtenden zusätzlichen Gebühren für alle von Pinewood erbrachten Arbeiten, gelieferten Waren, Dienstleistungen, Teile oder Materialien (einschließlich aller damit verbundenen Arbeits- und Materialkosten, Aufwendungen, Reise-, Transport-, Liefer-, Installations-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten), die gemäß den jeweils geltenden Standardtarifen von Pinewood (einschließlich Arbeits- und Stückpreisen) berechnet werden;

„Pinewood-Drittanbietersysteme“ hat die in Ziffer 5.9 festgelegte Bedeutung;

„Plattformdienste“ bezeichnet die Bereitstellung der Pakete durch Pinewood;

„Gebühren für Plattformdienste“ bezeichnet die Gebühren für die Plattformdienste, wie sie im Bestellformular aufgeführt sind oder wie sie zwischen den Parteien gemäß Ziffer 9 vereinbart wurden;

„Vertreter“ bezeichnet jeden leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten oder Auftragnehmer (einschließlich Subunternehmer) einer Partei;

„Einführungszeitplan“ hat die in Ziffer 4.1 festgelegte Bedeutung;

„Rooftop-Lizenz“ bezeichnet eine Lizenz, die es den Nutzern des Kunden an einem einzigen festgelegten Standort gestattet, die entsprechenden Dienste für das angegebene Paket zu nutzen;

„Leistungsgutschrift“ ist der Prozentsatz der Plattformdienstgebühren, der dem Kunden nach Genehmigung des Antrags durch Pinewood gutgeschrieben wird und gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 3 berechnet wird.

„Dienstleistungen“ bezeichnet die Dienstleistungen (einschließlich, soweit zutreffend, der Plattformdienstleistungen, Implementierungsdienstleistungen und Zusatzdienstleistungen), die Pinewood dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung erbringt;

„Startdatum der Dienstleistungen“ bezeichnet das im Bestellformular angegebene Datum oder, falls kein solches Datum angegeben ist, (a) im Falle eines Kunden, der keinen bestehenden Vertrag oder keine bestehenden Dienstleistungen von Pinewood hat, das Implementierungsdatum und (b) in allen anderen Fällen das Beginn-Datum;

„Softwareprodukte“ hat die in Anhang 3 festgelegte Bedeutung;

„Spezifikationen“ bezeichnet die auf der Website von Pinewood (pinewood.ai) veröffentlichten Standardspezifikationen von Pinewood (in der jeweils von Pinewood aktualisierten Fassung) oder, sofern auf der Website von Pinewood keine Spezifikationen veröffentlicht sind, die im Bestellformular beschriebenen Spezifikationen;

„Angegebene Standorte“ bezeichnet die im Bestellformular (oder gegebenenfalls im Rollout-Zeitplan) angegebenen Autohäuser und sonstigen Räumlichkeiten des Kunden;

„Zusatzbestellformular“ bezeichnet jedes weitere Bestellformular, das der Kunde für Zusatzleistungen benötigt.

„Supportleistungen“ bezeichnet die im Bestellformular beschriebenen Supportleistungen;

„Öffnungszeiten des Support-Services“ bezeichnet die in den „Besonderen Bedingungen“ des Bestellformulars angegebenen Zeiten;

„Stufe“ bezeichnet die vom Kunden im Bestellformular ausgewählte Stufe;

„Laufzeit“ hat die in Ziffer 2.1 festgelegte Bedeutung;

„Systeme oder Dienste von Drittanbietern“ bezeichnet Systeme von Drittanbietern des Kunden sowie Systeme von Drittanbietern von Pinewood;

„Drittunterauftragsverarbeiter“ bezeichnet die unter folgender Adresse aufgeführten Drittunterauftragsverarbeiter:

„Trainingsdaten“ bezeichnet den Bestand an anonymisierten Informationen (einschließlich aus Kundendaten abgeleiteter Muster), die von Pinewood zur Verfeinerung, Optimierung und Verbesserung der Leistung des KI-Modells verwendet werden.

„Britischer Verbraucherpreisindex“ bezeichnet den vom britischen National Office for Statistics berechneten und veröffentlichten Verbraucherpreisindex (oder, falls dieser Index eingestellt oder wesentlich geändert wird, einen vergleichbaren Nachfolgeindex oder Ersatzindex, der diesen Index nach vernünftiger Einschätzung von Pinewood am ehesten widerspiegelt);

„UK GDPR“ hat die in Abschnitt 3(10) (ergänzt durch Abschnitt 205(4)) des Datenschutzgesetzes von 2018 festgelegte Bedeutung;

„Benutzer“ bezeichnet einen namentlich genannten leitenden Angestellten oder Mitarbeiter des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen;

„Benutzerlizenz“ bezeichnet eine Lizenz, die einem einzelnen Benutzer für den Zugriff auf die entsprechenden Dienste und deren Nutzung gewährt wird. Jede Benutzerlizenz ist persönlich auf den jeweiligen autorisierten Benutzer beschränkt und darf nicht geteilt oder von mehr als einer Person genutzt werden;

„Nutzerminuten“ bezeichnet die Gesamtzahl der Minuten in einem Monat abzüglich aller geplanten Ausfallzeiten, multipliziert mit der Gesamtzahl der im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierten Nutzer; und

„Benutzerkonto“ bezeichnet ein aktiviertes Single-Sign-On-Konto für einen bestimmten Benutzer, das innerhalb der Pinewood-Plattform gemäß dem von Pinewood jeweils festgelegten Verfahren zur Einrichtung und Aktivierung eines solchen Kontos erstellt wurde.

ANHANG 2 – ANGABEN ZUR DATENVERARBEITUNG

Geltungsbereich und Zweck Alle Verarbeitungen durch Pinewood, die zur Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden und seine verbundenen Unternehmen erforderlich sind.
Natur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten auf der Pinewood-Plattform sowie Weitergabe an Dritte. Dies umfasst die Umwandlung von Rohdaten aus dem Kundenbereich in anonymisierte Trainingsdatensätze zur Verbesserung der Absatzprognosen im Automobilbereich und zur automatisierten Kundenansprache.
Dauer Laufzeit dieser Vereinbarung.
Arten von personenbezogenen Daten Zu den personenbezogenen Daten gehören Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, im Besitz befindliche Fahrzeuge (sowie sonstige Daten, deren Verarbeitung der Kunde von Pinewood im Rahmen dieser Vereinbarung verlangt).
Kategorien von betroffenen Personen Mitarbeiter und Kunden des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen.

ANHANG 3 – NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MICROSOFT-SOFTWARE

Dieses Dokument betrifft Ihre Nutzung von Microsoft-Software, wozu die Ihnen von Pinewood Technologies PLC (im Folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet) wie nachstehend beschrieben zur Verfügung gestellte Computersoftware gehört und die auch zugehörige Datenträger, gedruckte Materialien sowie „Online“- oder elektronische Dokumentation umfassen kann (einzeln und zusammenfassend als „SOFTWAREPRODUKTE“ bezeichnet). Das Unternehmen ist nicht Eigentümer der SOFTWAREPRODUKTE, und deren Nutzung unterliegt bestimmten Rechten und Einschränkungen, über die das Unternehmen Sie informieren muss. Ihr Recht zur Nutzung der SOFTWAREPRODUKTE unterliegt Ihrer Vereinbarung mit dem Unternehmen sowie Ihrem Verständnis, Ihrer Einhaltung und Ihrer Zustimmung zu den folgenden Bedingungen, zu deren Änderung, Ergänzung oder Modifizierung das Unternehmen nicht befugt ist

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

„Client-Software“ bezeichnet Software, die es einem Gerät ermöglicht, auf die von der Server-Software bereitgestellten Dienste oder Funktionen zuzugreifen oder diese zu nutzen.

„Gerät“ bezeichnet einen Computer, eine Workstation, ein Terminal, einen Handheld-PC, einen Pager, ein Telefon, einen Personal Digital Assistant, ein „Smartphone“ oder ein anderes elektronisches Gerät.

„Serversoftware“ bezeichnet Software, die Dienste oder Funktionen auf einem Computer bereitstellt, der als Server fungiert.

„Weiterverbreitungssoftware“ bezeichnet die in Absatz 4 („Nutzung von Weiterverbreitungssoftware“) unten beschriebene Software.

2. EIGENTUMSRECHTE AN SOFTWAREPRODUKTEN.

Die SOFTWAREPRODUKTE werden dem Unternehmen von einem verbundenen Unternehmen der Microsoft Corporation („Microsoft“) lizenziert. Sämtliche Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an den SOFTWAREPRODUKTEN (sowie an deren Bestandteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotos, Animationen, Video-, Audio- und Musikdateien, Texte und in die SOFTWAREPRODUKTE integrierte „Applets“) liegen bei Microsoft oder dessen Lieferanten. Die SOFTWAREPRODUKTE sind durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie durch andere Gesetze und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Durch Ihren Besitz, Ihren Zugriff oder Ihre Nutzung der SOFTWAREPRODUKTE werden Ihnen weder das Eigentum an den SOFTWAREPRODUKTEN noch irgendwelche geistigen Eigentumsrechte übertragen.

3. NUTZUNG DER KUNDENSOFTWARE.

Sie dürfen die von der Gesellschaft auf Ihren Geräten installierte Client-Software ausschließlich gemäß den Anweisungen und nur in Verbindung mit den Dienstleistungen nutzen, die Ihnen von der Gesellschaft bereitgestellt werden. Die Bestimmungen dieses Dokuments ersetzen dauerhaft und unwiderruflich die Bestimmungen jeglicher Microsoft-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, die Ihnen während der Nutzung der Client-Software in elektronischer Form angezeigt werden.

4. NUTZUNG VON WEITERVERBREITUNGSFÄHIGER SOFTWARE.

Im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die Ihnen das Unternehmen bereitstellt, erhalten Sie möglicherweise Zugang zu bestimmten „Beispiel“- und „weiterverteilbaren“ Softwarecodes sowie zu Softwareentwicklungs-Tools („SDK“) (einzeln und zusammenfassend als „Weiterverteilungssoftware“ bezeichnet). SIE DÜRFEN KEINE WEITERVERBREITUNGS-SOFTWARE VERWENDEN, ÄNDERN, KOPIEREN UND/ODER VERBREITEN, ES SEI DENN, SIE STIMMEN BESTIMMTEN ZUSÄTZLICHEN BEDINGUNGEN, DIE IN DEN FÜR DAS Unternehmen GELTENDEN NUTZUNGSRECHTEN FÜR DIENSTLEISTER („SPUR“) ENTHALTEN SIND, AUSDRÜCKLICH ZU UND HALTEN DIESE EIN; DIESE BEDINGUNGEN MÜSSEN IHNEN VOM Unternehmen ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN. Microsoft gestattet Ihnen die Nutzung von Weiterverbreitungssoftware nur, wenn Sie diesen zusätzlichen Bedingungen, die Ihnen vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden, ausdrücklich zustimmen und diese einhalten.

5. KOPIEN.

Sie dürfen keine Kopien der SOFTWAREPRODUKTE anfertigen; Sie sind jedoch berechtigt, (a) eine (1) Kopie der Client-Software auf Ihrem Gerät anzufertigen, sofern dies vom Unternehmen ausdrücklich genehmigt wurde; und (b) Kopien bestimmter Weiterverbreitungssoftware gemäß Absatz 4 (Nutzung von Weiterverbreitungssoftware) anzufertigen. Sie müssen die gesamte Client-Software und/oder Weiterverteilungssoftware bei Beendigung oder Kündigung Ihrer Vereinbarung mit dem Unternehmen, nach Mitteilung durch das Unternehmen oder bei Übertragung Ihres Geräts an eine andere Person oder Einrichtung löschen oder vernichten, je nachdem, was zuerst eintritt. Sie dürfen keine den SOFTWAREPRODUKTEN beiliegenden gedruckten Materialien kopieren.

6. EINSCHRÄNKUNGEN BEZÜGLICH REVERSE ENGINEERING, DEKOMPILIERUNG UND DISASSEMBLIERUNG.

Sie dürfen die SOFTWAREPRODUKTE nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn, das geltende Recht gestattet solche Handlungen ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich.

7. KEINE VERMIETUNG.

Sie dürfen die SOFTWAREPRODUKTE weder vermieten, verleasen, verleihen, verpfänden noch direkt oder indirekt an Dritte übertragen oder weitergeben, und Sie dürfen Dritten keinen Zugang zu den SOFTWAREPRODUKTEN und/oder deren Funktionen gewähren.

8. KÜNDIGUNG.

Unbeschadet sonstiger Rechte ist das Unternehmen berechtigt, Ihre Nutzungsrechte an den SOFTWAREPRODUKTEN zu kündigen, wenn Sie gegen diese Geschäftsbedingungen verstoßen. Im Falle einer Kündigung oder Aufhebung müssen Sie die Nutzung der SOFTWAREPRODUKTE einstellen und/oder den Zugriff darauf unterlassen sowie alle Kopien der SOFTWAREPRODUKTE und aller ihrer Bestandteile vernichten.

9. KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNGEN ODER RECHTSBEHELFE DURCH MICROSOFT.

ETWAIGE GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNG FÜR SCHÄDEN UND RECHTSBEHELFE WERDEN AUSSCHLIESSLICH VOM UNTERNEHMEN UND NICHT VON MICROSOFT ODER SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER TOCHTERGESELLSCHAFTEN GEWÄHRT.

10. PRODUKT-SUPPORT.

Jeglicher Support für die SOFTWAREPRODUKTE wird Ihnen von der Firma bereitgestellt und nicht von Microsoft oder deren verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften.

11. NICHT FEHLERTOLERANT.

DIE SOFTWAREPRODUKTE KÖNNEN TECHNOLOGIEN ENTHALTEN, DIE NICHT FEHLERTOLERANT SIND UND NICHT FÜR DEN EINSATZ IN UMGEBUNGEN ODER ANWENDUNGEN KONZIPIERT, HERGESTELLT ODER VORGESEHEN SIND, IN DENEN EIN AUSFALL DER SOFTWAREPRODUKTE ZUM TOD, Körperverletzungen oder schweren Schäden an Personen, Sachen oder der Umwelt führen könnte.

12. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN.

Die SOFTWAREPRODUKTE sind im Sinne der US-amerikanischen Exportkontrollgesetze US-amerikanischen Ursprungs. Sie erklären sich damit einverstanden, alle geltenden internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die für die SOFTWAREPRODUKTE gelten, einschließlich der US-Exportverwaltungsvorschriften sowie der von den USA und anderen Regierungen erlassenen Beschränkungen hinsichtlich Endnutzern, Endverwendung und Bestimmungsort. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/exporting/.